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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung: Nicht für jede und jeden das Gleiche, sondern für alles das Richtige!


Gleichstellung von Frauen und Männern bedeutet gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebens- und Arbeitsbereichen.

Gleichstellung als Verfassungsauftrag

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
(Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine stetige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Landkreise“.
(Niedersächsische Verfassung, Artikel 3, Absatz 2, Satz 3)

Warum brauchen wir eine Gleichstellungsbeauftragte?

Frauen sind trotz der verfassungsrechtlichen Garantie immer noch vielfach benachteiligt:

  • im öffentlichen Leben sind sie in allen politischen Gremien unterrepräsentiert
  • im Arbeitsleben sind sie häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, haben sie häufiger schlecht bezahlte und rechtlich ungesicherte Arbeitsplätze, haben sie geringe Ausbildungs-und Weiterbildungschancen, erhalten sie weniger Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit, besetzen sie deutlich weniger Führungspositionen, erhalten sie deutlich weniger Rente im Alter
  • im gesellschaftlichen Leben ist noch immer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Frauenproblem, sind sie häufiger ein Opfer von körperlicher und seelischer Gewalt, nehmen sie auch weiterhin überwiegend die Care-Arbeit in den Familien wahr.

Was macht die Gleichstellungsbeauftragte?

Die Gleichstellungsbeauftragte mischt sich ein bei Themen wie:

  • Frauen im Erwerbsleben
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Frauen auf der Flucht
  • Gleichstellung im ländlichen Raum
  • Geschlechtergerechte Sprache
  • Demographie
  • und viele andere mehr….


Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Sie pflegt Kontakt zu Gemeinden, Verbänden, Gewerkschaften und so weiter. Sie erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen durch. Sie deckt Gleichstellungsdefizite auf und regt Lösungen an. Sie fördert eine gleichstellungsfreundliche Verwaltung und macht bei kommunalpolitischen Entscheidungen auf Gleichstellungsbelange aufmerksam. Sie bietet Beratung an und ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung.

Wer wendet sich an die Gleichstellungsbeauftrage?

An die Gleichstellungsbeauftragte können sich alle Menschen wenden, die

  • sich aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt fühlen
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen
  • Information und Auskünfte zu Gleichstellungsfragen einholen wollen
  • Kontakt zu Frauengruppen- und initiativen suchen

Die Gleichstellungsbeauftragte hat Schweigepflicht. Daten und Informationen werden streng vertraulich behandelt.

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