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Datum: 10.03.2017

Schornsteinfegermeister Meik Multerer: Neuer Glücksbringer im Kehrbezirk

Das Schornsteinfegerhandwerk hat in seiner Familie Tradition: Meik Multerer ist ab dem 15. März der neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk WF-10809, einem von insgesamt 13 Kehrbezirken im Landkreis Wolfenbüttel. Der Schornsteinfegermeister übt in dritter Generation ein Handwerk aus, das sich seit einigen Jahren stark gewandelt hat.

Zu seinem neuen Kehrbezirk gehören Straßenzüge innerhalb der Kreisstadt Wolfenbüttel sowie die Ortschaften Apelnstedt, Erkerode, Gilzum, Hachum, Lucklum, Schulenrode und Volzum im Kreisgebiet. Insgesamt hat der Bezirksschornsteinfeger damit fast 3.000 Liegenschaften zu betreuen. Dabei handelt es sich überwiegend um Ein- und Mehrfamilienhäuser und um kleine Gewerbebetriebe. Konkret prüft der Bezirksschornsteinfeger die vorhandenen Feuerungsanlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und handelt damit im öffentlichen Auftrag.

Landrätin Christiana Steinbrügge überreichte dem neuen Bezirksschornsteinfeger seine Bestellungsurkunde. Mit dabei waren auch Frank Dornemann als Vertreter der Schornsteinfeger-Innung Braunschweig sowie Abteilungsleiterin Martina Brandt und die für das Schornsteinfegerwesen zuständige Mitarbeiterin Andrea Klingenberg von der Abteilung „Bauverwaltung und Immissionsschutz“. Diese Abteilung im Amt für Bauen und Planen der Landkreisverwaltung hat die Fachaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen inne und nimmt Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wahr.

Als zuständige Behörde hatte der Landkreis den Kehrbezirk öffentlich ausgeschrieben. Schornsteinfegermeister Meik Multerer ging als Bester von drei Bewerbern aus diesem Auswahlverfahren hervor. Er ist seit seiner Meisterprüfung im Jahr 2007 ununterbrochen als Schornsteinfegermeister tätig und hat eine Zusatzqualifikation als Heizungsinstallateur und Energieeffizienz-Experte. Als Inhaber eines Kehrbezirks im Landkreis Helmstedt sammelte er bereits Berufserfahrung für seine neue Aufgabe.

Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit dem Jahr 2008 im Wandel: Die früher unbefristete Bestellung als Kehrbezirksinhaber ist jetzt auf sieben Jahre befristet. Das bedeutet, dass sich jeder Kehrbezirksinhaber alle sieben Jahre dem Wettbewerb stellen und sich neu auf seinen Kehrbezirk bewerben muss.