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Bewerbungsprozess

Eingangsbestätigung und Sichtung der Bewerbungen

Nachdem Sie sich über unser Online-Portal beworben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen gesichtet. Dies kann je nach Anzahl der Bewerbungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Bewerbungen werden durch die Personalabteilung, die einstellende Abteilung, die Gleichstellungsbeauftragte und den Personalrat gesichtet und bewertet. Falls schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber am Auswahlverfahren teilnehmen, werden die Bewerbungen auch von dem Schwerbehindertenvertreter gesichtet.

Zwischenbescheid

Sollte die Sichtung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. In diesem Zwischenbescheid werden wir Ihnen mitteilen, wann Sie ungefähr wieder von uns hören werden.

Auswahlgespräche

Sie erhalten von uns per E-Mail die Einladung zu den Auswahlgesprächen. Diese führen wir in der Regel in der Form eines strukturierten Auswahlinterviews. Dies bedeutet, dass wir einen Fragenkatalog mit Fragen erarbeitet haben, die für alle Bewerberinnen und Bewerber gleich sind. So stellen wir sicher, dass alle Bewerber und Bewerberinnen dieselben Fragen gestellt bekommen und erleichtern uns gleichzeitig den Vergleich zwischen diesen.

Die Auswahlgespräche werden von unserem Auswahlgremium geführt, welches auch die Bewertung vornimmt. Zu dem Auswahlgremium gehören in der Regel die folgenden Mitglieder:

  • ein bis zwei Vertreter oder Vertreterinnen der betreffenden Fachabteilung
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin des Personalrates
  • gegebenenfalls ein Vertreter oder eine Vertreterin der Schwerbehinderten (abhängig davon, ob schwerbehinderte Personen an den Auswahlgesprächen teilnehmen)
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin der Personalabteilung

Einstellung

Das Auswahlgremium trifft die Entscheidung darüber, welcher Bewerber oder welche Bewerberin eingestellt werden soll. Die Bewerber und Bewerberinnen werden in der Regel am nächsten Tag über die Entscheidung informiert. Zeitnah erfolgt auch die Absage der übrigen Bewerber und Bewerberinnen.