Parkausweise für Schwerbehinderte im Kreisgebiet

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen.
Ausstellung des Parkausweises:
•Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises
Welche Unterlagen werden benötigt?
•eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
•den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
•ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Über die Höhe der anfallenden Gebühren gibt Ihnen die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde Auskunft.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage
•
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
•Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.