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Zensus 2011

Zensus 2011
Im nächsten Jahr findet zum Stichtag 9. Mai 2011 eine Volks-, Gebäude und Wohnungszählung statt. Deutschland wird diese gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 durchführen. Das Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 regelt dafür die rechtlichen Grundlagen.
  • Wie viele Menschen leben in Niedersachsen?
  • Wo werden Schulen gebraucht?
  • Stehen Wohnungen leer?
  • Wie viele Menschen erreichen demnächst das Rentenalter?
Die verfügbaren statistischen Informationen sind sehr ungenau, da sie auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen beruhen (1987 in der alten BRD und 1981 in der damaligen DDR). Aktuelle Daten werden dringend für politische und wirtschaftliche Planungen, aber auch für die wissenschaftliche Forschung benötigt. Zukünftig sollen laut den EU-Vorgaben alle 10 Jahre europaweite Volkszählungen durchgeführt werden. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in unserem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten.
 
Neu und innovativ ist beim Zensus 2011 das registergestützte Verfahren. Es werden erstmals vorhandene Daten aus den Melderegistern und den Registern der Bundesagentur für Arbeit für statistische Zwecke genutzt. Das bedeutet einen geringeren Aufwand, niedrigere Kosten und vor allem auch eine deutlich geringere Belastung der Bürger. Ergänzend sind Befragungen bei bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung, bei allen Eigentümern von Gebäuden und Wohnungen sowie in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen vorgesehen. Das verbessert die Qualität der Daten; außerdem sind nicht alle benötigten Informationen in Registern enthalten.
 
Der eigentliche Befragungszeitraum findet im nächsten Jahr größtenteils von Mai bis Juli 2011 statt. Am 07. Dezember 2010 startet der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) jedoch eine schriftliche Vorbefragung der Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen, da dieser Teil des Zensus nur wenig registergestützt stattfinden kann. Diese Befragung hilft bei der Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung im nächsten Jahr, um die von der EU geforderten Daten erheben zu können. Das LSKN hat hierzu eigens eine kostenlose Hotline 0511 2011-123 eingerichtet und steht für Fragen der Eigentümer zur Verfügung. Außerdem informieren die statistischen Landesämter/Landesbetriebe und das Bundesamt ausführlich unter der Internetseite www.zensus2011.de.
Infoflyer zum ZENSUS 2011
Stichwort Zensus 2011 (2.5 MB)
Einwohnerzahlermittlung (1.8 MB)
Gebäude- und Wohnungszählung (2.8 MB)
Gebäude- und Wohnungszählung Wohnungsunternehmen (1.1 MB)
Haushaltebefragung (1.7 MB)
Mitwirkung der Kommunen Registerlieferungen (908KB)
                                                                  
Wie sicher sind meine Angaben:
  • Vor Ort wird der Zensus von personell, organisatorisch und räumlich unabhängigen Erhebungsstellen durchgeführt.
  • Alle an der Organisation des Zensus 2011 beteiligten Personen werden auf das Statistikgeheimnis und den Datenschutz besonders verpflichtet.
  • Daten dürfen nie an Dritte weitergegeben werden – zum Beispiel auch nicht an das Finanzamt, die Polizei oder die Meldestelle.
  • Es gilt absolute Vertraulichkeit im Umgang mit allen Angaben. Ausschließlich anonymisierte Daten verlassen den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter und Erhebungsstellen.
Auch die Stadt Wolfenbüttel und der Landkreis Wolfenbüttel haben mit den Vorbereitungen zur Durchführung des ZENSUS im nächsten Jahr bereits begonnen. Die zwischenzeitlich eingerichtete Zensusstelle ist unter der Telefonnummer 05331 – 84 888 oder aber per E-Mail zensus@lk-wf.de erreichbar.
Einsatz von Erhebungsbeauftragten/ Interviewer gesucht

Für die Durchführung der Erhebungen im Zensus 2011 werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer und Interviewerinnen) eingesetzt. Diese werden von der Erhebungsstelle ausgewählt und bestellt. Der Einsatz der Erhebungsbeauftragten erfolgt ehrenamtlich und wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Zu den Aufgaben der Erhebungsbeauftragten gehört es insbesondere, Kontakt mit den für die Befragungen zufällig ausgewählten Bürgern und Bürgerinnen aufzunehmen, dann mit ihnen die Befragungen durchzuführen und schließlich die ausgefüllten Erhebungslisten bei der zuständigen Erhebungsstelle abzugeben.
Erhebungsbeauftragte können alle volljährigen Bürger und Bürgerinnen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind. Die Erhebungsbeauftragten müssen die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Es darf kein Anlass zur Besorgnis bestehen, dass Erkenntnisse aus der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte zu Lasten der Auskunftspflichtigen genutzt werden. Dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Zensus 2011. Die Erhebungsbeauftragten sind zudem verpflichtet, die Anweisungen der Erhebungsstellen zu befolgen. Sie werden vor ihrem Einsatz über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Rechte und Pflichten der zu Befragenden informiert und schriftlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet.
Sie haben Interesse bekommen und möchten Erhebungsbeauftragte bzw. Erhebungsbeauftragter werden?
Dann melden Sie sich bitte in unserer Erhebungsstelle!
Interviewer gesucht (414KB)
Bewerbungsbogen für Erhebungsbeauftragte (47KB)
Übersicht Interviewervergütung (7KB)