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Datum: 18.02.2020

Bündnis fordert: Rettungsdienst muss Ländersache bleiben

Aus Sorge um die Zukunft des kommunal getragenen Rettungsdienstes in Niedersachsen hat heute das erste Treffen des Bündnisses „Rettet die 112 und den Rettungsdienst“ stattgefunden. Anlass war der am 8. Januar 2020 von Bundesminister Spahn vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Mehr als 80 Experten aus Kreis- und Kommunalverwaltungen, den Hilfsorganisationen und unterstützenden Vereinen und Verbänden tauschten sich in Hannover zu den Folgen des Gesetzentwurfs aus.

Dazu erklärte Professor Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages: „Wenn die Pläne des Bundes Wirklichkeit werden, wird ohne Not in Landeskompetenzen eingegriffen und der funktionierende Rettungsdienst massiv gefährdet. Der Rettungsdienst ist auf der Landkreisebene gut aufgehoben und braucht keine zentralistischen Vorgaben aus Berlin. Die Pläne des Bundes würden unserem funktionierenden System in Niedersachsen auf einen Schlag Finanzmittel in Höhe von mehr als 302 Millionen Euro pro Jahr entziehen.“

Stellvertretend für die dem Bündnis beigetretenen landesweit tätigen Hilfsorganisationen erklärte Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen des Deutschen Roten Kreuzes: „Der Rettungsdienst ist wesentlicher Teil unseres vernetzten Bevölkerungsschutzes nach Landesrecht, was durch die innerverbandliche Vernetzung von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften sowie materieller Ressourcen ein schnelles, koordiniertes Handeln auch im Katastrophenfall ermöglicht. Hochproblematisch wäre die im Gesetzentwurf gegenwärtig vorgesehene Grundlohnsummenbindung. Dann könnten wir auf Dauer nicht einmal mehr die Tarifsteigerungen finanzieren – nicht auszumalen, was das für die Patientenversorgung bedeuten würde: Das wäre buchstäblich lebensgefährlich.“

Regionspräsident Hauke Jagau, auch Aufsichtsratsvorsitzender im Klinikum Region Hannover, einem der größten kommunalen Klinikverbünde in Deutschland, erläuterte: „Besonders dramatisch sind die Regelungen zu den von Minister Spahn vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ), die künftig aufgrund von bundesrechtlichen Vorgaben nur noch an wenigen Krankenhäusern errichtet werden dürften. Dies würde die Erreichbarkeit für Notfallpatienten verschlechtern, den kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft befördern und die Wege für den Rettungsdienst verlängern. Grotesk sind die Geldkürzungen von 50 Prozent für Krankenhäuser, die ohne INZ Notfallpatienten behandeln.“ Die Region Hannover ist Trägerin des Rettungsdienstes für 20 Städte und Gemeinden in der Region Hannover.

Zu Gast auf der ersten Veranstaltung des Bündnisses waren auch Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann sowie der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, Stephan Manke.

Ministerin Reimann erklärte zum Gesetzentwurf: „Niedersachsen hat die Vorschläge des Bundes zur Reform der Notfallversorgung schon bisher kritisch begleitet. Wir werden die Kompetenzübergriffe des Bundes im Bereich des Rettungsdienstes und der Krankenhausplanung nicht hinnehmen. Dies gilt insbesondere, weil die geplanten Regelungen für die Integrierten Notfallzentren nach unseren Prognosen eine Schließung von Notaufnahmen gerade bei kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum zur Folge hätten. Die Landesregierung ist aber der festen Überzeugung, dass die wohnortnahe Versorgung für die Patienten im Flächenland Niedersachsen von sehr hoher Bedeutung ist.“ Staatssekretär Mankeäußerte sich ebenfalls kritisch zu dem vorliegenden Reformentwurf: „Den hiermit verbundenen Eingriff in den Rettungsdienst als eine wichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung halte ich für ebenso wenig hinnehmbar wie die vorgesehene Kostenverschiebung für die Investitions- und Vorhaltekosten in nennenswerter dreistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Länder. Auch eine Beschlussfassung des Bundestages ohne Zustimmung des Bundesrates ist für mich absolut inakzeptabel.“

Einig waren sich die Bündnispartner darin, dass das Hauptproblem bei der Versorgung der Patienten im aktuell nicht funktionierenden ärztlichen Bereitschaftsdienst liege. Hier müsse der Bund die Regelungen so verschärfen, dass ein verbindlicher und verlässlicher kassenärztlicher Bereitschaftsdienst den Patienten rund um die Uhr telefonisch und durch einen aufsuchenden Notdienst schnell hilft. Gemeinsam erklärten die Beteiligten: „Experimente auf dem Rücken des Rettungsdienstes sind mit uns nicht zu machen. Wir werden in den nächsten Wochen die Folgen dieses Gesetzentwurfs für den Rettungsdienst vor Ort verdeutlichen!“

Hintergrund

Das Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst“ hat sich im September 2019 auf Initiative des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) gegründet. Ihm sind praktisch alle niedersächsischen Landkreise, die Region Hannover, die landesweit im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe Niedersachsen/Bremen, der Arbeiter Samariter Bund Niedersachsen und der Malteser-Hilfsdienst in Niedersachsen, der Landesverband der Privaten Rettungsdienste in Norddeutschland, weitere Landesverbände des Deutschen Landkreistages, der Fachverband Leitstellen, der Niedersächsische Städtetag, der Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und zahlreiche Gemeinden und Städte sowie weitere Organisationen beigetreten. Ziel des Bündnisses ist, den Rettungsdienst als kommunal getragene Aufgabe der Länder zu erhalten und Verschlechterungen durch bundesgesetzliche Vorgaben und den Entzug von Finanzmitteln zu verhindern.

Quelle: Niedersächsischer Landkreistag