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Datum: 01.03.2017

Neue Rechtslage: Heizöltanks müssen überprüft werden

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel wird im Laufe dieses Monats Betreiber von Heizöltanks auffordern, ihre Tanks durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen und den Prüfbericht der unteren Wasserbehörde zukommen zu lassen. Betroffen sind Heizölanlagen ab einer Größe von mehr als 1.000 Litern, bei denen bisher noch keine sogenannte Inbetriebnahmeprüfung vorgenommen wurde.

Anlass dafür ist eine neue Rechtslage: In der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 17. Dezember 1997 wurde seinerzeit eine Prüfpflicht für oberirdische Heizöl- oder Dieseltankanlagen mit mehr als 1.000 Litern bei Inbetriebnahme festgelegt. Ob Anlagen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren, unter diese Prüfpflicht fielen, blieb unklar. Aus diesem Grund hat der Landkreis Wolfenbüttel eine nachträgliche Prüfung zur Inbetriebnahme bestehender Anlagen bisher nicht veranlasst.

"Inbetriebsnahmeprüfung" muss nachgeholt werden

Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig ist die Rechtslage zwischenzeitlich geklärt.
Danach gilt die „Prüfpflicht bei Inbetriebnahme“ auch für seinerzeit schon bestehende Anlagen und ist einmalig nachzuholen. Das Gericht geht in der Urteilsbegründung davon aus, dass gerade Altanlagen eine Gefährdung von Gewässern darstellen können.

Dieses Urteil ist Anlass, alle Betreiberinnen und Betreiber entsprechender Anlagen aufzufordern, die noch nicht durchgeführte „Inbetriebnahmeprüfung“ nachholen zu lassen. Die Prüfung der alten Heizöltanks durch einen Sachverständigen liegt auch im Interesse des jeweiligen Betreibers, dem bei einem Defekt der Anlage erhebliche Kosten entstehen können. Die Schreiben des Landkreises Wolfenbüttel werden noch im Monat März versandt.