Sprungziele
© Landkreis Wolfenbüttel
Inhalt

Rechnungsprüfungsamt

Allgemeines

Der Landkreis Wolfenbüttel ist nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten.

Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes besteht in erster Linie in der Haushalts- und Finanzkontrolle des Landkreises und seiner Eigenbetriebe „Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel“ und „Bildungszentrum Landkreis Wolfenbüttel“.

Durch seine sowohl nachgehenden als auch arbeitsbegleitenden Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die Verwendung der öffentlichen Mittel ordnungsgemäß, wirtschaftlich und sparsam erfolgt.

In allen Angelegenheiten stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rechnungsprüfungsamtes auch beratend zur Verfügung.

Das Rechnungsprüfungsamt liefert mittels seiner Testate, Feststellungen und Hinweise sowohl der Verwaltungsleitung als auch den entscheidenden politischen Gremien und beaufsichtigenden Stellen wichtige Informationen, Entscheidungsgrundlagen und Anregungen.

Stellung des Rechnungsprüfungsamtes innerhalb der Verwaltung

Rechtlich ist das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar dem Kreistag unterstellt und nur diesem verantwortlich. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist es unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.

Organisatorisch ist es der Landrätin des Landkreises zugeordnet. Das Rechnungsprüfungsamt ist damit nicht in die fachliche Verwaltungshierarchie des Landkreises eingebunden.

Der Kreistag beruft sowohl den Leiter beziehungsweise die Leiterin als auch die Prüferinnen und Prüfer. Ihre Abberufung, die ebenfalls durch den Kreistag erfolgen muss, bedarf der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde. Dem Rechnungsprüfungsamt steht ein umfassendes Auskunfts- und Informationsrecht zu.

Der Leiter beziehungsweise die Leiterin und die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes sind für ihre Tätigkeit somit mit einem Höchstmaß an sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgestattet. Ein Weisungsrecht gegenüber den geprüften Geschäftsbereichen haben sie allerdings nicht.

Aufgaben

Gesetzliche Aufgaben

Die Kernaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, die Jahresabschlüsse des Landkreises und seiner Eigenbetriebe zu prüfen. Weiterhin ist es für die Prüfung der konsolidierten Gesamtabschlüsse des Landkreises, in denen in jedem Haushaltsjahr insbesondere die Jahresabschlüsse des Landkreises, seiner Eigenbetriebe und der wirtschaftlichen Unternehmen, an denen der Landkreis wesentlich beteiligt ist, zusammengefasst werden, zuständig.

In den Jahresabschlüssen beziehungsweise den Gesamtabschlüssen sind die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft einschließlich der Stände des Vermögens und der Schulden zum Ende des jeweiligen Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftsjahres nachzuweisen. Ob dies zutreffend geschehen ist und ob bei der Ausführung der Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftspläne unter anderem die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit eingehalten worden sind, ist vom Rechnungsprüfungsamt festzustellen.

Die Ergebnisse seiner Prüfungen und seine Bemerkungen und Anregungen hat das Rechnungsprüfungsamt jeweils in einem Schluss- beziehungsweise Prüfbericht zusammen zu fassen, der mit einer Stellungnahme der Landrätin beziehungsweise der Betriebsleitungen über die jeweils zuständigen Ausschüsse dem Kreistag vorgelegt werden muss.

Der Kreistag hat im Anschluss über die Jahres- und Gesamtabschlüsse zu beschließen. Bezüglich der Jahresabschlüsse hat er hinsichtlich der Haushaltsführung im Landkreis beziehungsweise der Wirtschaftsführung in dessen Betrieben darüber hinaus auch über die Entlastung der Landrätin beziehungsweise der Betriebsleitungen zu entscheiden.

Die Abschlüsse sind daraufhin gemeinsam mit den Prüfberichten und den Stellungnahmen hierzu öffentlich bekannt zu machen und - für jedermann einsehbar - für eine bestimmte Zeit öffentlich auszulegen.

Weitere gesetzliche Aufgaben sind:

  • regelmäßige Prüfungen der Kassen und Sonderkassen inklusive der jeweiligen Zahlstellen
  • regelmäßige Prüfungen der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfungen
  • Prüfungen der Vergaben von öffentlicher Bau-, Liefer- und Leistungsaufträgen vor der jeweiligen Auftragserteilung
  • Stellungnahmen zu Haushaltssicherungsberichten (soweit die Kommunalaufsichtsbehörde diese anfordert)

Fachtechnische Prüfungen

Die fachtechnischen Prüfungen haben einen nicht unerheblichen Umfang bei den Prüfungstätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes. Im Wesentlichen werden Hoch-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen sowie Architekten- und Ingenieurverträge und deren ordnungsgemäße Erfüllung und Abrechnung geprüft. Ob die öffentlichen Auftragsvergaben hierzu jeweils rechtmäßig und wirtschaftlich erfolgt sind, ist ebenfalls Inhalt der Prüfungen.

Schließlich gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen zu den Aufgaben des im Rechnungsprüfungsamt eingesetzten technischen Prüfers und der übrigen Prüfer und Prüferinnen.

Auftragsaufgaben

Vom Kreistag sind dem Rechnungsprüfungsamt des Landreises zurzeit folgende zusätzliche Aufgaben übertragen worden:

  • Prüfung der Betätigung des Landkreises als Gesellschafter oder Aktionär (Betätigungsprüfung)
  • Kassen-, Buch- und Betriebsprüfungen, soweit sich der Landkreis solche Prüfungen bei einer Beteiligung, bei Hingabe eines Kredits oder sonst vorbehalten hat
  • Prüfung der Rechnungslegung des Rettungsdienstes

Örtliche Prüfung kreisangehöriger Kommunen

Darüber hinaus obliegt dem Rechnungsprüfungsprüfungsamt die Rechnungsprüfung in den Gemeinden und Samtgemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet und die Aufgabe der Rechnungsprüfung nicht im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit einem anderen Rechnungsprüfungsamt übertragen worden ist.

Zurzeit hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sowohl in der Einheitsgemeinde Schladen-Werla als auch in den Samtgemeinden, Baddeckenstedt, Elm-Asse und Oderwald mit ihren insgesamt 24 Mitgliedsgemeinden durchzuführen.

Zu prüfen sind in diesem Zusammenhang auch der Zweckverband Kindergarten Oderwald, der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald, die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Asse und Oderwald sowie die in der Rechtsform einer GmbH geführten Abwasserentsorgungsbetriebe Schöppenstedt und Schladen.