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Datum: 25.03.2020

Wohin mit virenbelasteten Abfällen? Gut verpackt in den Restmüll!

Benutzte Taschentücher, Einmalhandschuhe und weitere Abfälle, die möglicherweise mit Corona-Viren belastet sind, können über den Restmüll entsorgt werden. Bei erkrankten Menschen oder bei der Pflege dieser Menschen fallen in Privathaushalten Abfälle an, die stets in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln sind, etwa in Plastik- und Mülltüten. Fest verschlossen dürfen diese über die (graue) Restmülltonne entsorgt werden.

Sofern der Verdacht besteht, dass Abfälle mit Corona-Viren in Kontakt kamen, dürfen diese nicht lose in die Restmülltonne gelangen. Wichtig ist sicherzustellen, dass die gut verschlossenen Säcke nicht durch anderen Müll oder das Schließen oder Öffnen des Tonnendeckels aufgerissen werden.

Hausarztpraxen dürfen in Einzelfällen viren-belasteten Abfall über Restmüllbehälter entsorgen

Wenn Hausarztpraxen nur in Einzelfällen Menschen behandeln, die möglicherweise das neuartige Corona-Virus (Covid-19) haben, gilt diese Regelung auch für diese Praxen. Hier können viren-belastete Abfälle in einem Müllsack fest verschlossen in den Restmüll gegeben werden.