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Datum: 21.02.2020

Brutsaison in den Herzogsbergen: Schutz für seltene Tierarten

Die Kleingewässer auf den Herzogsbergen sind ein wahres Paradies für zahlreiche Tierarten. Der seltene Kammmolch ist hier ebenso Zuhause wie Blessralle, Rohrsänger und viele weitere Brutvögel.

Das Naturschutzgebiet Herzogsberge ist aber auch ein echtes Paradies für Mensch und Hund. Damit Naherholung und Artenschutz zu ihrem Recht kommen, gibt es ein ganzjähriges Wege- und auch Leinengebot. Zudem stellt die Untere Naturschutzbehörde auch in dieser Brutsaison Zäune um die Kleingewässer auf, um Amphibien und Brutvögel zu schützen.

„Immer weniger Singvögel kehren aus dem Süden zurück, erläutert die Biologin Silke Krause. Wir können sie unterstützen, indem wir ihnen in der Brutzeit die nötige Ruhe zukommen zu lassen“.

Die Kleingewässer wurden durch die Untere Naturschutzbehörde renaturiert. Dafür stellte das Land Niedersachsen Gelder zur Verfügung. Diese Amphibiengewässer sind so bedeutsam, dass in den Folgejahren sogar die EU im Rahmen des Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ die Förderung zum Erhalt der hier lebenden Kreuz- und Knoblauchkröte übernahm.

Durch Störung bleibt der Bruterfolg aus

Nachteilig für den Artenschutz sind auch Menschen, die sich den Kleingewässern nähern - oder diese betreten - und die Tiere zum Auffliegen oder Verlassen ihrer Gelege nötigen. Jede Störung beeinträchtigt den Bruterfolg der Amphibien und Vögel. Das gilt für freilaufende und auch für angeleinte Hunde, die das Gewässer zum Baden, Trinken und Spielen aufsuchen. Neben der Beunruhigung ihres Lebensraumes kostet die brütenden Tiere das wiederholte Auffliegen, Ausweichen und Ablenken des Störers viel Kraft. Ihr Nest liegt in dieser Zeit verlassen, die Eier verlieren ihre Wärme, der Bruterfolg bleibt aus. Für viele Augen unsichtbar, werden auch die Laichballen und -schnüre der Amphibien geschädigt.

Wie können Menschen und Hunde die seltenen Arten schützen?

Die Naturschutzbehörde bittet alle Besucherinnen und Besucher des Naturschutzgebietes, auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben und Hunde auch auf den Wegen an der Leine zu führen. Dadurch kann jeder Erholungssuchende aktiv zum Erhalt der wertvollen Amphibien und Vögel im Gebiet beitragen. Zum Schutz der Jungtiere dürfen die Bereiche der umzäunten Laichgewässer nicht betreten werden.

Eine Feldhüterin und ein Feldhüter können vor Ort für Fragen zum Naturschutzgebiet und den dort brütenden Tieren angesprochen werden. Grundsätzliche Fragen beleuchtet auch ein Flyer, der an verschiedenen Stationen im Gebiet ausliegt.

Was sagt das Naturschutzgesetz?

Das ganzjährige Wege- und Leinengebot ist in der Schutzgebietsverordnung zum Naturschutzgebiet Herzogsberge geregelt. Selbst außerhalb von Schutzgebieten sind in der freien Landschaft Hunde in der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungtiere - 1. April bis 15. Juli - grundsätzlich an der Leine zu führen (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, Paragraph 33).

Die naturschutzfachliche Notwendigkeit zur Umzäunung der Gewässer auf den Herzogsbergen ergibt sich aus dem Artenschutz. Alle bei uns heimischen Singvögel und Amphibien sind „besonders geschützt“ - das Bundesnaturschutzgesetz stellt sie mit dem Paragraph 44 unter besonderen Schutz und verbietet es, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.

Die Naturschutzbehörde bittet alle Besucherinnen und Besucher um Rücksichtnahme und wünscht einen erholsamen Naturgenuss auf den Herzogsbergen.