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Datum: 19.07.2019

Neues Naturschutzgebiet Herzogsberge: Wege werden ab der kommenden Woche gekennzeichnet

Die Herzogsberge sind jetzt Naturschutzgebiet (NSG). Die Verordnung dazu, im Januar durch den Kreistag beschlossen, trat gestern, 18. Juli 2019, mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Mit der Ausweisung des Naturschutzgebietes kommt der Landkreis einer EU-Richtlinie nach, deren Ziel der Erhalt der Artenvielfalt ist. Die Wiesen und Wälder der Herzogsberge wurden innerhalb der Natura 2000 Kulisse als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet eingestuft. In der kommenden Woche beginnt der Landkreis, die offiziellen Wege zu kennzeichnen, auf denen Besucherinnen und Besucher durch die Herzogsberge gehen können.

Ein Mix aus vorhandenen und wenigen neuen Wegen soll die Naherholung für Menschen, die Ruhe und Erholung in der Natur suchen, sicherstellen. In Planung sind zwei neue Aussichtsplattformen, die zusätzliche Einblicke in das NSG mit seinem besonderen Artenreichtum ermöglichen sollen. Spaziergänge sind auf den gekennzeichneten Wegen erlaubt. Hunde müssen aber ganzjährig auf diesen Wegen an der Leine geführt werden. Bestandsschutz genießen weiterhin das traditionelle Osterfeuer sowie der Waldkindergarten. Dem Wegekonzept ging eine umfassende Abstimmung mit der Eigentümerin, der Gemeinde und weiteren Interessensgruppen voraus.

Naturschutzgebiet Herzogsberge

Das Naturschutzgebiet liegt südlich von Cremlingen und Klein Schöppenstedt in den Gemeinden Sickte und Cremlingen. Mit dem neuen Schutzstatus soll der wertvolle Lebensraum auch für die Zukunft gesichert werden. Prägend für die Herzogsberge ist die weite, offene Wiesenlandschaft. Hier wachsen noch seltene Pflanzen wie Wiesen-Margerite, Kuckucks-Lichtnelke, Wiesen-Kammgras, Knolliger Hahnenfuß oder Heil-Ziest. Die Wiesen dienten in früheren Zeiten traditionell zur Heugewinnung und Beweidung. Diese naturgemäße Bewirtschaftung, ohne das zusätzlich gedüngt wurde, sichert auch heute wieder das Offenhalten des Wiesengebietes und wirkt der Verbuschung entgegen. Dadurch wird der Lebensraum selten gewordener Brutvögel wie Wiesenpieper, Feldlerche, Schwarzkehlchen, Rebhuhn oder Kiebitz erhalten.

Die Kleingewässer beherbergen sehr seltene Arten wie Kammmolch, Springfrosch, Kreuzkröte, Knoblauchkröte oder Moorfrosch und bieten ihnen im Landkreis Wolfenbüttel einen einzigartigen Lebensraum. Auch der Wald in den Herzogsbergen weist wertvolle alte Baumbestände auf. Sie alle sind Lebensräume für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten. Hier leben die Fledermausarten Großes Mausohr oder Bechsteinfledermaus. Fransenfledermaus und Großer Abendsegler sind anzutreffen genauso wie der Schwarzspecht.

Im Überblick: Was ist im Naturschutzgebiet Herzogsberge möglich?

  • Betreten des Naturschutzgebietes - Wiesen und Wald - nur auf den gekennzeichneten Wegen. Das Wegekonzept wird im Gebiet kenntlich gemacht, neue Schilder sowie die Markierung der Wege erfolgen.
  • Spaziergänger dürfen die gekennzeichneten Wege zwischen den Wiesen und jene im Wald nutzen. Hunde müssen ganzjährig auf diesen Wegen an der Leine geführt werden.
  • Um den Artenreichtum und die Schönheit des Gebietes erlebbar zu machen, werden Aussichtsplattformen errichtet.
  • Der Waldkindergarten erfährt keine Einschränkungen, er genießt Bestandsschutz.
  • Die Jagd und die ordnungsgemäße Unterhaltung von Gräben etc. ist weiterhin erlaubt.
  • Geocaching ist auf die Wege begrenzt, eine Neuanlage in jedem Fall anzeigepflichtig; das Aufsuchen vom Einbruch der Dunkelheit bis Sonnenaufgang nicht gestattet.
  • Die Beweidung und die Mahd der Wiesen ist ausdrücklich erlaubt, gemäß den mit der Naturschutzbehörde abgestimmten Vorgaben.
  • Für die Waldbewirtschaftung gibt es verschiedene Vorschriften, etwa zur Anzahl von Habitatbäumen, die erhalten bleiben müssen. Das sind alte, zum Teil bereits absterbende Bäume, die zum Beispiel durch Höhlen besondere Lebensräume für Vögel und Insekten bieten. Für die Fledermäuse wurden seitens der Landesforsten bereits im Vorfeld einige Bäume speziell kenntlich gemacht.
  • Die Möglichkeit der ruhigen Naherholung bleibt gegeben.