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Winterdienst

Winterdienst

Wir räumen den Weg für Sie frei!

Bei Schnee und Eis räumt und streut der Winterdienst der Kreisstraßenmeisterei Wolfenbüttel die Kreisstraßen im Landkreis Wolfenbüttel mit 7 Winterdienstfahrzeugen, für Radwege stehen weitere 2 Fahrzeuge zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter sind mit ihren Räum- und Streufahrzeugen schon nachts ab 3 Uhr unterwegs. Gestreut wird mit Feuchtsalz, welches durch Anfeuchten des trockenen Auftausalzes mit einer Salzlösung ensteht. Feuchtsalz haftet besser auf der Fahrbahn, setzt den Auftauprozess schneller in Gang, hält die Straßen länger eisfrei und schont dadurch die Umwelt und senkt die Kosten.

Doch auch, wenn der Winterdienst bei Bedarf rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen im Einsatz ist, heißt das nicht, dass alle Straßen immer vollständig von Schnee und Eis befreit sein können. Mit Glätte und Behinderungen müssen Autofahrer immer rechnen. Wir bitten auch daran zu denken, dass die Räum- und Streufahrzeuge durch die Ortschaften fahren. Parkende Fahrzeuge können hier das Durchkommen und Räumen erschweren. Helfen Sie mit, dass Winterdienstfahrzeuge besser durch den Verkehr kommen und so schneller für Sicherheit sorgen können.

Bei Fragen zum Winterdienst auf Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Bei Fragen zum Winterdienst auf Landes- und Bundesstraßen, sowie auf Autobahnen wenden Sie sich bitte an die Straßenmeistereien des Landes.

Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Flyer: Wegweiser für den Winterdienst

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Es fallen Gebühren nach § 5 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsgebührensatzung).

Es müssen keine Fristen beachtet werden.