Sprungziele
© Pixabay
Inhalt
Datum: 17.10.2019

Gesundheitsamt bietet Grippeschutzimpfung an

Der echten Grippe (saisonale Influenza) vorbeugen und sich impfen lassen - das empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel bietet diese empfohlene Grippeschutzimpfung am 24. Oktober 2019 von 9 bis 17 Uhr, im Gesundheitsamt Friedrich-Wilhelm-Straße 2a, an. Zur Impfung wird die Krankenversicherungskarte benötigt. Zudem sollte der Impfausweis, sofern vorhanden, mitgebracht werden. Die Kosten werden von den meisten Krankenkassen zurückerstattet.

Die AOK, Barmer, BKK Mobil Oil, DAK und Techniker Krankenkasse unterstützen das Gesundheitsamt auch dieses Jahr wieder, indem sie die Kosten des Impfstoffes übernehmen. Versicherte dieser Krankenkassen erhalten keine Rechnung, da direkt mit den Krankenkassen abgerechnet wird. Alle anderen Kundinnen und Kunden erhalten eine Rechnung über 13 Euro, die sie dann bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. Auch bei den Personen, die in die STIKO-Empfehlungen nicht eingeschlossen sind, übernimmt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Impfstoffkosten.

Die echte Grippe (saisonale Influenza) ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. In unseren Breitengraden kommt es vor allem im Winter zu regelmäßigen Grippewellen. Das Risiko sich zu infizieren ist sehr hoch, da die Viren übertragen werden durch Niesen, Husten, Sprechen, Händeschütteln, Kontakt mit verunreinigten Oberflächen wie etwa Türgriffen, enges Nebeneinanderstehen und -sitzen in Bussen und Bahnen. Influenza kann für Menschen mit einem schwachen Immunsystem eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, umso mehr kann dieser Personenkreis geschützt werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung für alle Personen, die 60 Jahre und älter sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab dem 6. Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personal in Einrichtungen und Institutionen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Influenzaerkrankungen betreffen Menschen aller Altersgruppen. Impfen lassen sollten sich insbesondere die Personen, die bei einer Ansteckung mit dem Grippevirus ein erhöhtes Risiko für eine schwere Erkrankung oder Komplikationen haben. Dazu zählen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Grundkrankheiten wie etwa chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- und Kreislauferkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankung, wie z. B. Diabetes mellitus, chronische neurologische Krankheiten wie etwa multiple Sklerose, angeborene oder erworbene Immundefekte sowie HIV-Infektion.