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Datum: 19.10.2018

Gesundheitsamt rät zur Grippeimpfung: Hausärzte sind Ansprechpartner

Die Grippe (Influenza), im Gegensatz zu grippalen Infekten, ist eine ernstzunehmende Krankheit, die schwer verlaufen und zum Tod führen kann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfiehlt die Grippeschutzimpfung für besonders gefährdete Personengruppen. In Niedersachsen gehört sie für alle Menschen ab sechs Monaten zu den öffentlich empfohlenen Impfungen. Ursprünglich hatte das Gesundheitsamt einen Impftag am 25. Oktober zur Aktionswoche Grippeschutzimpfung geplant. Dieser kann aus personellen Gründen leider nicht mehr angeboten werden. Das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel wird den Impftag zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr nachholen.

„Bitte denken Sie aber daran, sich trotzdem impfen zu lassen. Das geht zum Beispiel bei Ihrem Hausarzt“, erklärte Amtsärztin Ursula Wolter vom Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel. „Mit der Impfung schützen Sie sich nicht nur selbst, sondern auch Personen, die besonders gefährdet sind, aber nicht geimpft werden dürfen. Dazu gehören Babys unter sechs Monaten sowie Schwan-gere in den ersten Schwangerschaftswochen“, so Wolter. Eine Impfung böte zwar keinen hundert-prozentigen Schutz, senke das Erkrankungsrisiko aber deutlich.

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut empfiehlt die Grippeimpfung für folgende Personen:

  • Personen im Alter ab 60 Jahre
  • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel
  • Alle Personen mit einem Alter ab sechs Monaten mit Gefährdung durch ein Grundleiden. Dazu zählen Krankheiten der Atmungsorgane (z.B. Asthma), chronische Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems und der Nieren, Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes mellitus), neurologische Krankheiten, die sich durch Infektionen verschlechtern können (z.B. Multiple Sklerose), Immunschwäche (z.B. HIV-Infektion)
  • Bewohner und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen
  • Medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr, Personen, die Risikopersonen betreuen

Für diese gefährdeten Personengruppen wird die Bezahlung der Grippeschutzimpfung von allen Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten der Grippeimpfung für Personen, die nicht besonders gefährdet sind. Das sollte vor der Impfung mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.