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Datum: 18.04.2017

Landkreis fördert energiesparende Gebäude-Sanierungen

Der Landkreis fördert ab sofort Gebäude-Modernisierungen, die den Energieverbrauch in den Haushalten verringern. Dies gilt für private Haushalte sowie für Kommunen und Vereine. Privathaushalte werden mit bis zu 2.000 Euro pro Immobilie gefördert.

Kommunen und Vereine erhalten bis zu 4.000 Euro pro Liegenschaft. Die Förderung wird aus Geldern des Bundes sowie durch eine Zuwendung der Stiftung Zukunftsfonds Asse finanziert. Ansprechpartner für Interessierte ist die Inititative des Umweltamts "Klimaschutz ist cle[WF]er". Diese Initiative möchte über die Gebäudeförderung die CO2-Bilanz verbessern und somit das Klima schützen.

Förderung für private Haushalte

Gefördert werden Dämm-Maßnahmen am Wohngebäude wie die Außenwand-Dämmung, Fenster- und Haustürerneuerungen oder die Dämmung der Kellerdecke oder des Daches. Thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen oder die Heizungserneuerung werden ebenfalls gefördert. Förderanträge können ab einer Zuwendungssumme von 500 Euro gestellt werden.

Bedingung für die Förderung ist, dass die Wohnung oder das Haus im Landkreis Wolfenbüttel steht, seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt ist und nicht mehr als sechs Wohneinheiten umfasst. Unter diesen Voraussetzungen können eine begleitende zweistündige neutrale und kostenfreie Förderberatung sowie maximal 2.000 Euro pro Immobilie als nichtrückzahlbarer Zuschuss beantragt werden.

Die Zuwendungsgrundsätze sind auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel zu finden oder können per E-Mail (energieberatung@lk-wf.de) angefordert werden. Die Anforderungen des Förderprogrammes orientieren sich an den Bedingungen der KProgramme 151/152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. 430 für Einzelmaßnahmen und dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE, „Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bürgerinnen und Bürger, die vom Landkreis gefördert werden, können gleichzeitig auch Förderungen aus diesen Programmen beantragen. Dieses wird vom Landkreis ausdrücklich empfohlen.

Wichtig ist: Gefördert werden Maßnahmen nur dann, wenn vor der Antragstellung noch nicht mit einer Sanierung begonnen oder Aufträge vergeben wurden. Wenn vorab Angebote eingeholt weden, beeinträchtigt dies die Förderung nicht.

Förderung für Kommunen und Vereinen

Für Kommunen und Vereine wird ebenfalls ein Förderprogramm zur Effizienzsteigerung der Gebäudetechnik mit Mitteln aus dem Zukunftsfonds Asse bereitgestellt. Gefördert werden Hocheffizienz-Pumpen, der hydraulische Abgleich oder die bedarfsgerechte Regelungs-Einstellung in den Heizungsanlagen im Rahmen der Heizungs-Optimierung gefördert.

Die Gesamthöhe der Zuwendung ist begrenzt auf 50 Prozent der Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Liegenschaft. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn die Zuwendungssumme weniger als 500 Euro beträgt. Zuwendungen mehrerer Einzelmaßnahmen für dieselbe Liegenschaft dürfen in der Summe die Gesamthöhe von 4.000 Euro nicht überschreiten.

Kommunales Energie-Controlling

Die Kommunen erhalten für ihre Liegenschaften eine Förderung im Rahmen des kommunalen Energie-Controllings. Mit dem Controlling erfasst die Kommune ihren Energiebedarf und -ausstoß und kann so Energie-Berichte erstellen. Die Berichte bilden die Grundlage dafür, die richtigen Energiespar-Maßnahmen zu ermitteln.

Die Dienstleistungen von der Dateneingabe in eine entsprechende Software bis hin zur Datenauswertung und Erstellung der Energieberichte übernimmt ein Energiebüro. Diese Dienstleistungen werden über das Programm des Landkreises gefördert.

Landkreisweit wird bereits eine einheitliche Software eingesetzt, an dem sich nahezu alle Kommunen beteiligen. Die Gesamthöhe der Zuwendungen für das Controlling ist auf maximal 5.800 Euro pro Kommune begrenzt.

  1. Referat 02 - Nachhaltigkeit und Klimaschutz

    Landkreis Wolfenbüttel

    Bahnhofstraße 11
    38300 Wolfenbüttel