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Datum: 29.11.2017

Landkreise Wolfenbüttel und Goslar vertagen Bildung eines Zweckverbandes

Die Gründung eines Zweckverbandes oder der Abschluss von Zweckvereinbarungen zwischen den Landkreisen Wolfenbüttel (Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Wolfenbüttel / WLW) und Goslar (Eigenbetrieb Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar) soll vorerst nicht umgesetzt werden. Konkrete Schritte zur Verwirklichung dieses Vorhabens sollen jedoch voraussichtlich im Jahr 2021 wieder aufgenommen werden. Darauf haben sich die Spitzen der beiden Kreisverwaltungen, Wolfenbüttels Landrätin Christiana Steinbrügge und Goslars Landrat Thomas Brych, vorbehaltlich der politischen Entscheidungen verständigt.

Die Empfehlung der beiden Häuser an die Politik gründet auf dem Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die gestern Abend den Betriebsausschüssen aus Goslar und Wolfenbüttel in den Berufsbildenden Schulen Bad Harzburg im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurde.

Die Gutachterin, Rechtsanwältin Katrin Jänicke von der GGSC (Gaßner, Groth, Siederer & Coll. – Partnerschaft von Rechtsanwälten), sieht zwar keine kommunalrechtlichen und vergaberechtlichen Hindernisse, die der Gründung eines Zweckverbandes beziehungsweise dem Abschluss von Zweckvereinbarungen entgegenstünden, doch würden die zu erwartenden Synergieeffekte, so die Überzeugung der Verwaltungsvorstände, aktuell noch keinen „echten Mehrwert“ erzeugen.

Ein Grund sind unter anderem die in der Abfallwirtschaft langfristig bestehenden Verträge, die erst ab 2021 auslaufen. Ein weiterer Faktor, der die Pläne zumindest auf der zeitlichen Schiene bremst, liegt in der gegenwärtigen Schwierigkeit bei der Darstellung von Deponiestilllegungskosten. Aktuell befinden sich noch nicht alle Deponien beider Landkreise in der Nachsorge, was die Aufstellung aller relevanten Kosten erschwert.

Landrat Thomas Brych bewertet die Arbeit der vergangenen Monate dennoch als Erfolg. „Das Gutachten hat seinen Zweck nicht verfehlt, denn die Gründung eines Zweckverbandes respektive der Abschluss von Zweckvereinbarungen sind keineswegs vom Tisch. Vielmehr haben die Untersuchungen der beiden Organisationseinheiten gezeigt, dass eine tiefergehende Zusammenarbeit viele Vorteile bietet, jedoch nicht unter den aktuell vorherrschenden Voraussetzungen“, so Thomas Brych, Chef der Goslarer Kreisverwaltung.
Aus Sicht der Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel ist dieser Prozess ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu „mehr“ Zusammenarbeit. Die zahlreichen Gespräche hätten viel Vertrauen geschaffen, das in den kommenden Jahren ausgebaut werde, sagte Steinbrügge im Vorfeld der Informationsveranstaltung.

Unter anderem arbeiten die Wirtschaftsbetriebe aus Goslar und Wolfenbüttel schon seit längerem punktuell im Bereich der „Beschaffungen“ zusammen, so wurden beispielsweise gemeinsam Biomüllsäcke angeschafft, was zu einer Reduzierung der Anschaffungskosten führte. Um weitere positive Erfahrungen zu sammeln, sollen derartige Projekte in den kommenden Jahren intensiviert und ausgebaut werden.

Die endgültige Entscheidung, ob die Aufnahme konkreter Verhandlungen zur Bildung eines Zweckverbandes beziehungsweise den Abschluss von Zweckvereinbarung auf die Jahre ab 2021 vertagt wird, obliegt nun den politischen Entscheidungsträgern. Diese sollen voraussichtlich im ersten Quartal kommenden Jahres über entsprechende Beschlussvorlagen der Verwaltungen abstimmen.
Der gestrige Abend diente übrigens nicht ausschließlich der Ergebnisvorstellung aus der Machbarkeitsstudie und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen der Verwaltungen, sondern war auch als Plattform gedacht, damit sich die Politikerinnen und Politiker beider Landkreise austauschen und kennenlernen können. Denn neben einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist es auch notwendig, dass zwischen den politischen Entscheidungsträgern die Chemie stimmt.

Hintergrundinformationen

Im März 2016 beauftragten die Kreistage aus Wolfenbüttel und Goslar ihre jeweiligen Verwaltungsvorstände, eine Machbarkeitsstudie zur Form, zum Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen Goslar (Eigenbetrieb Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar) und Wolfenbüttel (Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel) erarbeiten zu lassen.

Im Fokus der Machbarkeitsstudie stand die Überprüfung, ob durch die Zusammenarbeit Synergieeffekte erzielt und öffentliche Aufgaben wirtschaftlicher wahrgenommen werden können. Ferner sollten die rechtlichen Fragestellungen grundlegend und rechtssicher geklärt und eine Darstellung der Chancen und Risiken der kommunalen Zusammenarbeit vorgenommen werden.

Die Machbarkeitsstudie – deren Kosten sich derzeit im veranschlagten Rahmen bewegen – kommt zu dem Ergebnis, dass die Gründung eines Zweckverbandes zwischen den Landkreisen aus kommunalrechtlicher Sicht zulässig ist. Auch wären Synergieeffekte – vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft – zu erwarten. Dennoch sind die beiden Verwaltungsvorstände nach umfassenden Beratungen zu der Erkenntnis gelangt, dass die angesprochenen Synergieeffekte zurzeit noch keinen echten, nachhaltig wirtschaftlichen Mehrwert erwarten lassen. Konkrete Verhandlungen zur Bildung eines Zweckverbandes sollen deshalb zunächst ausgesetzt werden. Ab 2021, so die Absprache zwischen den Verwaltungen, sollen die Gespräche wieder aufgenommen werden. Dies steht jedoch noch unter Vorbehalt der zu treffenden politischen Entscheidungen.