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Leistungsbeschreibung

Wer hat Anspruch auf Ferienbeihilfe?

Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 17. Lebensjahr mit Wohnsitz im
Landkreis Wolfenbüttel aus Familien, die anspruchsberechtigt sind.

Die Anspruchsberechtigung ist da, wenn die Familien auf Hilfen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder auf Kindergeldzuschlag angewiesen sind.

Die Ferienbeihilfe wird zu Bildungs- und Erholungsmaßnahmen bei Trägern, die im Rahmen von Jugendarbeit nach §11 SGB VIII eine Förderung durch den Landkreis Wolfenbüttel als Jugendhilfeträger erhalten, gewährt.

Wie hoch ist die Ferienbeihife?

Der Zuschuss beträgt 1/3 des Teilnahmebetrages, maximal jedoch 220 Euro. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind vorrangig.

Wie wird die Ferienbeihilfe beantragt?

Der Antrag ist formlos vor Beginn der Maßnahme mit den entsprechenden Nachweisen beim Landkreis Wolfenbüttel – Kreisjugendpflege, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel zu stellen.

Innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme ist ein Nachweis über die erfolgte Teilnahme mit Unterschrift des Maßnahmeträgers an den Landkreis Wolfenbüttel – Kreisjugendpflege - zu erbringen.