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Leistungsbeschreibung

Wer hat Anspruch auf Übernahme bzw. Bezuschussung?

Eltern bzw. allein erziehende Elternteile von Kindern unter 14 Jahren haben einen Anspruch auf eine finanzielle Förderung für die Inanspruchnahme von Tagespflege, wenn sie

  • erwerbstätig oder Arbeit suchend sind,
  • sich in einer Berufs-, Schul- oder Hochschulausbildung befinden
    oder
  • an einer Umschulung oder Eingliederungsmaßnahme teilnehmen.

Wie wird die Kostenübernahme beantragt?

Die Kostenübernahme wird mit dem Formular „Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege“ beantragt (Download siehe unten).

Achtung: Leistungsbeginn frühestens ab Eingang des Antrages!

Welche Kosten werden übernommen?

Die Höhe des monatlichen Tagespflegegeldes bemisst sich nach den erforderlichen Betreuungsstunden und einer Geldleistung, die je Kind und Stunde festgelegt wurde. Grundlage bilden die Richtlinien des Landkreises Wolfenbüttel - Jugendamt - zur Förderung von Kindern in Tagespflege (siehe unten). Die Auszahlung erfolgt direkt an die Tagespflegeperson.

Wird eine Kostenbeteiligung gefordert?

Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich die Eltern bzw. Elternteile an dem vom Jugendamt gezahlten Tagespflegegeld zu beteiligen. Daher sind bei Antragstellung entsprechende Auskünfte über die Einkommensverhältnisse zu erteilen.