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Leistungsbeschreibung

Was ist sozialpädagogische Familienhilfe?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) gehört als ambulante Hilfe zur Erziehung zu dem Leistungsangebot der Jugendhilfe. Sie ist charakterisiert durch den direkten Kontakt in der Familie und soll die Familie dabei unterstützen, vorübergehend oder längerfristig Probleme und Schwierigkeiten zu bewältigen. 

Dabei wird Hilfe zur Selbsthilfe gegeben, um die Eigenverantwortung und das Selbstwertgefühl der Familie zu stärken.

Welche Zielgruppe wird angesprochen? Wer kann die Hilfe beantragen?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Hilfeangebot für Familien, d.h. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist.

Welche Aufgaben hat die Sozialpädagogische Familienhilfe?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe:

  • berät und unterstützt bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen,
  • hilft bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten,
  • gibt Anleitung zur Haushaltsführung und -planung
  • unterstützt und begleitet den Kontakt mit Behörden und Institutionen und
  • holt Familien aus ihrer Isolation und integriert sie in ihr Umfeld.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist gekennzeichnet durch eine hohe zeitliche Intensität und erfordert die Mitarbeit der Familie. Sie ist gezielt auf die speziellen Problemlagen und Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder ausgerichtet.

Wie kann man die Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen?

Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag, den Eltern bei der Abteilung Jugend- und Erziehungshilfe des zuständigen Jugendamtes stellen können.