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Leistungsbeschreibung

Was ist Familiengerichtshilfe?

Die Familiengerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und beinhaltet die
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht.

Bei allen gerichtlichen Entscheidungen, die die elterliche Sorge oder den Umgang für ein Kind oder Jugendlichen betreffen, ist die Familiengerichtshilfe beteiligt und bringt die pädagogischen Aspekte für die richterlichen Entscheidungsfindungen mit ein.

Welche Aufgaben hat die Familiengerichtshilfe in den Verfahren vor den Familiengericht?

Wenn Eltern einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge oder Umgangsregelung stellen, wird die Familiengerichtshilfe vom Familiengericht am Verfahren beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Sie informiert das Gericht über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen ein und berät die Betroffenen über weitere Möglichkeiten der Hilfe. Das "Wohl des Kindes" steht dabei immer im Vordergrund.

Außerdem ist das Jugendamt verpflichtet, das Familiengericht einzuschalten, wenn dies zur Abwendung einer Kindeswohlgefahrdung erforderlich ist.

Welches sind die haufigsten Mitwirkungsbereiche?

Zu den häufigsten Mitwirkungsbereichen zählen:

  • Gefahrdung des Kindeswohls
  • Elterliche Sorge bei Scheidung
  • Elterliche Sorge bei Trennung
  • Umgangsrecht
  • Änderung gerichtlicher Anordnungen