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Datum: 19.02.2019

Pflichtumtausch der Führerscheine

Durch die Sitzung des Bundesrates vom 15. Februar 2019 wurde die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Diese beinhaltet auch den Pflichtumtausch der Führerscheine.

Bis 2033 sollen alle Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Der Zeitraum für den Umtausch soll gestaffelt werden, nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Ob Sie auch Ihren Führerschein umtauschen müssen und bis wann Sie gegebenfalls tätig werden müssen, entnehmen Sie bitte diesem Dokument: