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Naturschutz

Der Naturschutz dient der Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, und ist somit ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Das Ziel ist die Erhaltung und Förderung der wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Vielfalt. Dazu gehört ebenfalls der Schutz der Naturgüter Boden, Wasser, Klima und Luft als Grundlage der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und Gewährleistung einer nachhaltigen Naturnutzung.

Artenschutz

Der Artenschutz umfasst insbesondere den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften, den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Die Aufgaben des allgemeinen Artenschutzes sind im Bundesnaturschutzgesetzes aufgeführt (§§ 39 ff). Der besondere Artenschutz (§§ 44 ff Bundesnaturschutzgesetz) beinhaltet Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten.

Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:

Kontakt

Herr Rexhausen

Landkreis Wolfenbüttel
Naturschutz (Recht)

Bahnhofstraße 11
38300 WolfenbÃŒttel

Dokumente

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Braunschweiger Modell

Das „Braunschweiger Modell“ ist eine Form der aktiven Landschaftspflege und damit des Natur- und Landschaftsschutzes.

Der Landkreis Wolfenbüttel stellt kostenlos standortgerechte Bäume und Sträucher zur Verfügung. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichten sich zur Pflanzung, Pflege und dauerhaften Erhaltung der Pflanzen. Bei der Planung sind die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde behilflich. Vor der Bepflanzung einer Fläche wird durch einen gemeinsamen Ortstermin die geeignete Pflanzenauswahl getroffen.

Zur Leistung

Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.

Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.

Zur Leistung

Schutzgebiete (untere Naturschutzbehörde)

Schutzgebiete sind festgesetzte Räume, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen und Tieren, aus wirtschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit notwendig ist.

Es gibt verschiedene Formen von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Naturdenkmale sowie Geschützte Landschaftsbestandteile. Sie unterscheiden sich durch Art und Umfang des Schutzes und werden von verschiedenen Behörden ausgewiesen. Die Schutzbestimmungen werden im Kreisgebiet durch die untere Naturschutzbehörde überwacht.

Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:

Kontakt

  1. Herr Rexhausen

    670.1

    Landkreis Wolfenbüttel
    Naturschutz (Recht)

    Bahnhofstraße 11
    38300 WolfenbÃŒttel

  2. Frau SchÀfer

    670.2

    Landkreis Wolfenbüttel
    Naturschutz (Technik)

    Bahnhofstraße 11
    38300 WolfenbÃŒttel

Links

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Dokumente

Natura 2000-Maßnahmenplanung

Für die Natura 2000-Gebiete (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) im Landkreis Wolfenbüttel liegen Maßnahmenplanungen vor.

Die Pläne sind auf den Seiten des NLWKN unter der jeweiligen Gebietsnummer veröffentlicht: Die einzelnen FFH-Gebiete Niedersachsens, Nummer 1-50 | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

Überblick der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Wolfenbüttel mit den dazugehörigen Planungen:

Alle im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel erstellten ausführlichen Managementpläne wurden mit Fördermitteln der EU und des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA“ zu 80% gefördert. Die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) war inhaltlich an der Planerstellung zu beteiligen.

Überblick der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Wolfenbüttel mit den dazugehörigen Planungen:

Natura 2000-Gebiet

Veröffentlichte Planunterlagen

FFH-Gebiet Nummer 111 "Heeseberg Gebiet"

- Maßnahmenblätter im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

FFH-Gebiet Nummer 120 "Hainberg, Bodensteiner Klippen"

- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

- Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Bewirtschaftungsplan

FFH-Gebiet Nummer 121 "Innerste-Aue (mit Kahnstein)" und Vogelschutzgebiet Nummer 52

"Innerstetal von Langelsheim bis Groß Düngen"

- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

FFH-Gebiet Nummer 123 "Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg" mit Vogelschutzgebiet Nummer 58 "Okertal bei Vienenburg"

- Teilbereich Okertal: Managementplan „Okertal“ im Auftrag des Landkreises Goslar

- Teilbereich Harly: Maßnahmenblätter im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

- Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan

FFH-Gebiet Nummer 152 "Asse"

- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

- Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan

FFH-Gebiet Nummer 153 "Nordwestlicher Elm"

- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

- Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan

FFH-Gebiet Nummer 365 "Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen"

- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

- Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan

- Teilbereich der Flächen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH:  

   Maßnahmenblätter Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

FFH-Gebiet Nummer 367 „Pfeifengraswiese Wohld“

- Teilbereich der Flächen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH:  

   Maßnahmenblätter Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

FFH-Gebiet Nummer 368 "Roter Berg (mit Lenebruch, Heiligenholz und Fünfgemeindeholz)"

- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

FFH-Gebiet Nummer 383 "Berelries"

- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

FFH-Gebiet Nummer 386 "Grabensystem Großes Bruch"

- Maßnahmenblätter im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel

FFH-Gebiet Nummer 389 „Nette und Sennebach“

- Maßnahmenplan der Niedersächsische Landesforsten

Erläuterungsveranstaltung

Für die Managementpläne „Asse“ und „Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen“, die im Auftrag des Landkreises durch das Planungsbüro ALAND und Herrn Hastedt erstellt wurden, fand am 22.02.2024 eine Erläuterungsveranstaltung in Evessen statt.

Die Präsentationen der Veranstaltung können Sie hier einsehen:

Managementpläne für die FFH-Gebiete

Managementpläne FFH 152 Asse

Präsentation Untere Naturschutzbehörde



Tiergehege

Anlagen, in denen Tiere wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraumes von mindestens sieben Kalendertagen gehalten werden und die kein Zoo sind, werden nach Bundesnaturschutzgesetz als Tiergehege bezeichnet.

Zur Leistung

Waldbehörde

Die Erhaltung der Waldflächen liegt wegen ihrer vielfältigen wirtschaftlichen und auch raumbedeutsamen Funktionen im allgemeinen Interesse.

Zweck des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung ist,

  1. den Wald nachhaltig zu sichern, aufgrund seiner:
    1. Nutzfunktion: Das heißt wegen seines wirtschaftlichen Nutzes
    2. Schutzfunktion: Also wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere als Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarstruktur und die Infrastruktur
    3. Erholungsfunktion: Das heißt, die Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, und erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
  2. die Forstwirtschaft zu fördern,
  3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzenden herbeizuführen und
  4. die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.

Da der Landkreis Wolfenbüttel als Untere Waldbehörde über kein eigenes forstlich ausgebildetes Personal verfügt, wird er bei der Umsetzung der Aufgaben vom Forstamt Wolfenbüttel fachlich beraten.

Diese Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Genehmigung von Erstaufforstungen und Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart. Antragsvordrucke können bei der Unteren Waldbehörde angefordert werden.

Kontakt

Herr Rexhausen

Landkreis Wolfenbüttel
Naturschutz (Recht)

Bahnhofstraße 11
38300 WolfenbÃŒttel

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung

Zoo

Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.

Zur Leistung


Karte: Naturschutz im Landkreis Wolfenbüttel

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