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Mietomnibusgenehmigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

Rechtsgrundlage

§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft) 

Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer  (PBZugV) 

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

Antragsprüfung;

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc

 Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Voraussetzungen

Antragstellende müssen

  1. persönlich zuverlässig;
  2. finanziell leistungsfähig und
  3. fachlich geeignet sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Zuständige Stelle

Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung