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Werkstattkarte: Ersatz – wegen Diebstahl oder Verlust


Leistungsbeschreibung

Bei Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Diebstahlanzeige der Polizei
  • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, dass der/die betreffende Arbeitnehmer/in noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von beiden Parteien unterzeichnet)
  • Eidesstattliche Versicherung auf Verlangen und im Falle eines Zweifels der zuständigen Stelle an den Angaben der Person, die den Antrag stellt

Welche Fristen muss ich beachten?

Die neue Werkstattkarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen. Dem Antragsteller wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Werkstattkarte ausgehändigt. Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wieder aufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung