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Wespen- und Hornissenschutz

Leistungsbeschreibung

Jedes Jahr in den Sommermonaten - mit Beginn der Grillsaison oder pünktlich zum ersten Sommerfest im Garten - tauchen sie wieder auf, diese schwarz-gelben und mitunter sehr wehrhaften Insekten und jedes Jahr auch die Fragen besorgter Bürgerinnen und Bürger.

Was ist zu beachten, wenn die Tiere allzu lästig und manchmal auch gefährlich werden, und wer kann im Notfall Abhilfe schaffen?

Hornissen, alle heimischen Hummeln und (Wild-)Bienenarten sowie einige völlig ungefährliche Grab- und Blattwespen gehören zu den durch das Naturschutzrecht besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt oder getötet werden. Für eine solche Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.

Alle anderen Wespenarten - darunter auch die manchmal lästig werdenden Vertreter - unterliegen nur dem allgemeinen Schutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: Ihre Beseitigung bedarf keiner Genehmigung, jedoch dürfen ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund beschädigt oder zerstört werden.

Die einzelnen Arten können in der Regel nur von Fachleuten unterschieden werden. Hierbei kann dann auch über die Notwendigkeit bzw. praktische Möglichkeit einer Umsiedlung oder Beseitigung entschieden werden.

Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenbeauftragte

Herr Schneider
Herr Jachewicz