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Legasthenie-/ Dyskalkulietherapien (Kostenübernahme)

Leistungsbeschreibung

Wer hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie?

Kinder und Jugendliche,

  • bei denen eine Legasthenie oder Dyskalkulie festgestellt wurde (die Feststellung erfolgt in der Regel durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie) und
  • deren seelische Gesundheit aufgrund der festgestellten Teilleistungsstörung von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht und
  • deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wegen der Abweichung der seelischen Gesundheit nachhaltig beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung droht.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Es ist ein Formantrag erforderlich.

Die Antragsunterlagen

  • können Sie sich hier herunterladen oder
  • werden auf Anforderung auch per Post übersandt oder
  • können direkt im Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel abgeholt werden

Zu den Antragsunterlagen zählen:

  1. Formantrag
  2. Zeugnisse der letzten 3 Halbjahre
  3. Elternfragebogen
  4. qualifizierte Schulauskunft (wird von der zuständigen Schule ausgefüllt und wird in der Regel direkt an den Landkreis Wolfenbüttel weitergeleitet.)
  5. fachärztliche Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters über das Vorliegen einer Teilleistungsstörung und der daraus resultierenden Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das Alter typischen Zustand.