Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Wolfenbüttel-Card

Leistungsbeschreibung

Einkommensschwache Personen müssen zurzeit für die Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei Besuch öffentlicher Einrichtugnen im Landkreis Wolfenbüttel Ihren Leistungsbescheid vorlegen.
Dieses Verfahren soll ohne großen Aufwand vereinfacht werden, indem für jede leistungsberechtigte Person auf Wunsch eine "ausweisähnliche" Bestätigung als Wolfenbüttel-Card über die grundsätzliche Leistungsberechtigung ausgestellt wird.
Die Wolfenbüttel-Card ist klein und handlich und für den Leistungsbezugsberechtigten besser und - in Bezug auf den Leistungsbezug - anonymer als bisher.

Die Wolfenbüttel-Card enthält

  • den Namen des/der Karteninhabers/-in
  • das Geburtsdatum
  • den Wohnort und
  • das Gültigkeitsdatum der Karte, die der Laufzeit des aktuellen Leistungsbescheides entspricht.

Wer erhält die Wolfenbüttel-Card?

Einkommensschwache Personen mit Wohnsitz im Landkreis Wolfenbüttel, die

  • vom Jobcenter Wolfenbüttel SGB II-Leistungen,
  • vom Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises Wolfenbüttel Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt oder Wohngeld,
  • von der Stadt Wolfenbüttel Wohngeld

erhalten.

Die Wolfenbüttel-Card muss bei der Stelle beantragt werden, die auch den Leistungsbescheid ausgestellt hat.

Nähere Auskünfte erhalten Leistungsberechtigte

  • beim Jobcenter unter Telefon +49 5331 901-0
  • beim Landkreis Wolfenbüttel bei den jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern
  • bei der Stadt Wolfenbüttel in der Wohngeldbehörde

Wo erhält man einen ermäßigten Eintritt?

Bei welchen Einrichtungen die Karteninhaber/innen beim Vorzeigen der Wolfenbüttel-Card Eintrittsermäßigung erhalten, entnehmen Sie bitte dem Dokument (erhältlich in fünf verschiedenen Sprachen):