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Datum: 02.09.2021

Rüben- und Maisernte: Tipps für Autofahrer und Landwirte

Die Mais- und Rübenernte beginnt und der Landkreis bittet alle Verkehrsteilnehmenden dringend um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Die Rübenanlieferung in der Zuckerfabrik in Schladen beginnt in der Woche ab dem 12. September 2019 (37. Kalenderwoche) ungefähr zeitgleich beginnt auch die Maisernte.

Aufpassen: Schmutzige Straßen und Personen auf der Fahrbahn

Während der Ernte muss mit stehenden oder langsam fahrenden Ernte- und Transportfahrzeugen gerechnet werden, die von der Straße in Feldwege oder Feldausfahrten und umgekehrt einbiegen können. Die Geräte haben oft Überbreite und können beim Abbiegen ausschwenken. Gerade bei typischem Herbstwetter mit Nebel, Regen und früh einsetzender Dämmerung sind diese schlecht oder spät zu erkennen. Warnhinweise und Schilder sind unbedingt zu beachten.

Trotz häufiger Reinigung verbleibt, je nach Witterung, aufgrund unserer tonigen Böden ein feiner Schmutzfilm auf der Straße, der durchaus genauso rutschig werden kann wie ein Ölfilm.

Besondere Rücksicht bitten wir auf die Personen zu nehmen, die zu Fuß auf der Straße unterwegs sind, um die Straße abzusichern oder nach Verschmutzungen wieder zu reinigen.

Verursacher müssen erntebedingten Schmutz auf Straßen beseitigen

Wichtig für Landwirte: Viele Verkehrsunfälle sind im Herbst nachweislich darauf zurückzuführen, dass Ernte- und Transportfahrzeuge die Straßen verschmutzen. Diese Verschmutzungen sind so schnell wie möglich vom Verursacher zu beseitigen. Passiert dies nicht, so muss dieser mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte also ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung sind Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und Warnlampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen.

Hochwasserabfluss an Äckern darf nicht beeinträchtigt werden

Einige landwirtschaftliche Flächen befinden sich in gesicherten bzw. festgesetzten Überschwem-mungsgebieten. Grundsätzlich ist hier das Lagern von Stoffen, die geeignet sind, den schadlosen Hochwasserabfluss zu beeinträchtigen, verboten und bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ausnahme hiervon ist das zwischenlagern von Zuckerrüben für die Zuckerrübenabfuhr auf den Schlägen. Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen. Die Rübenmieten sind im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern.

Information zu Gewässern

  1. Frau Tuchen-Fischer

    641.1

    Landkreis Wolfenbüttel
    Wasserwirtschaft (Recht)

    Bahnhofstraße 11
    38300 Wolfenbüttel

Informationen zu Straßen

  1. Frau Löloff

    660

    Landkreis Wolfenbüttel
    Tiefbau (TLW)

    Am Kruggarten 2–4
    38300 Wolfenbüttel

  2. Herr Nussbaum

    663

    Landkreis Wolfenbüttel
    Kreisstraßenmeisterei
    Leiter

    Am Kruggarten 2–4
    38300 Wolfenbüttel