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Ausländerbehörde

Aktuelle Information  zur Erreichbarkeit der Ausländerbehörde (23.02.2023) ENGLISH INFORMATION BELOW

Erreichbarkeit der Ausländerbehörde: Anfragen bitte per Mail

Die hohe Nachfrage in der Ausländerbehörde im Landkreis Wolfenbüttel hat zurzeit direkte und unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der Serviceleistungen. Es kommt allgemein zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Verwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Dringende Anfragen sollten möglichst per E-Mail an abh@lk-wf.de gerichtet werden. Die Bearbeitung von E-Mails kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Eingangs- und Sachstandsanfragen und wiederholten E-Mail-Zusendungen ab, da dies zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führen kann.

Allgemeine Info
Aufenthaltserlaubnisse sollten spätestens acht Wochen vor Ablauf des noch gültigen Visums oder der noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Info für den Bereich Einbürgerungen
Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung können die Verfahren nicht in den gewohnten Zeiträumen bearbeitet werden. Zudem besteht nur noch ein geringes Terminkontingent. Diese werden derzeit nach schriftlicher Anfrage über die E-Mail-Adresse einbuergerung@lk-wf.de vergeben. Über diese Adresse können sie ferner Informationsmaterial zur Einbürgerung erhalten.

Info zu Verpflichtungserklärungen
Auf Grund der hohen Nachfrage nach Verpflichtungserklärungen können diese Vorgänge nicht in den gewohnten Zeiträumen bearbeitet werden. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass eine entsprechende längere Vorlaufzeit für die Vorlage und die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen erforderlich ist und Terminvergaben bis zu acht Wochen dauern können. Diese werden derzeit nach schriftlicher Anfrage über die E-Mail-Adresse abh@lk-wf.de vergeben.

Info zu Besuch von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien
Für die Formalitäten zu Einreisen von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien senden Sie bitte Ihr Anliegen an die E-Mail-Adresse abh@lk-wf.de. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel sowie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

ENGLISH INFORMATION
How to reach the Foreigners' Registration Office: Please send enquiries by e-mail

The high demand at the Foreigners' Registration Office in the district of Wolfenbüttel is currently having a direct and immediate impact on the scope of services. There are generally longer processing times. The administration asks for your understanding.

Urgent enquiries should be sent by e-mail to abh@lk-wf.de if possible. It may take some time to process e-mails. Please refrain from sending incoming and factual enquiries and repeated e-mails, as this may lead to further delays.

General info
Residence permits should be applied for at least eight weeks before the expiry of the still valid visa or residence permit.

Info for the naturalisation section
Due to the high workload, procedures cannot be processed in the usual time frames. In addition, there is only a small number of appointments left. These are currently allocated after written request via the e-mail address abh@lk-wf.de. This address can also be used to obtain information material on naturalisation.

Information on declarations of commitment
Due to the high demand for declarations of commitment, these procedures cannot be processed in the usual time frames. Therefore, please bear in mind that a correspondingly longer lead time is required for the submission and processing of declarations of commitment and that appointments can take up to eight weeks. These are currently allocated after written request via the e-mail address abh@lk-wf.de.

Information on visits by earthquake victims from Turkey and Syria
For formalities concerning visits by earthquake victims from Turkey and Syria, please send your request to the e-mail address abh@lk-wf.de. You can also find further in-formation on the website of the district of Wolfenbüttel as well as on the website of the Federal Foreign Office.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind Ansprechpersonen für die im Landkreis Wolfenbüttel lebenden ausländischen Staatsangehörigen in allen aufenthalts- und passrechtlichen Angelegenheiten. Außerdem sind sie Ansprechpersonen für ausländische und deutsche Staatsangehörige, die zum Beispiel die Einreise eines ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland aus Anlass eines Besuches oder sonstiger Zwecke wünschen. Die Ausländerbehörde ist auch zuständig für die Einbürgerung in den deutschen Staatenverband.

Chancen-Aufenthaltsrecht § 104 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, u.a. die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität.

Ablaufplan Chancen-Aufenthaltsrecht

Die nachfolgenden FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Beantragung und den Voraussetzungen des Bleiberechts nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts.

Informationen zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts (104c AufenthG)

Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren geduldet in Deutschland lebt, soll eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Ziel des Chancen-Aufenthaltsrechts ist es, Menschen, die über ihre lange Aufenthaltszeit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, die Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt zu geben.

Kann ich das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?

Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie

  • am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben,
  • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen,
  • nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe)
  • nicht wiederholt Falschangaben zu Ihrer Identität gemacht und hierdurch eine Abschiebung verhindert haben.

Wie bekenne ich mich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung?

Sie müssen sich im Rahmen der Antragstellung durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Dies erfolgt durch Abgabe einer sogenannten Loyalitätserklärung.

Was sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe?

Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen bei aufenthalts- oder asylrechtlichen Delikten oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht mit Jugendhaft sanktioniert wurden, solange diese noch nicht im Bundeszentralregister getilgt worden sind.

Wieviel Zeit habe ich, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen?

Sie haben grundsätzlich 3 Jahre Zeit für die Antragstellung. Die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt 3 Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft. So wird Personen, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) die Antragsvoraussetzungen erfüllen, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, die erforderlichen Anträge zu stellen.

Ist es sinnvoll, mit der Antragstellung zu warten und mich zuvor beraten zu lassen?

Ja, denn 18 Monate ab Antragstellung sind nicht viel Zeit, um die Voraussetzungen für ein rechtmäßiges Bleiberecht zu erfüllen. Es ist daher sinnvoll, sich zuerst beraten zu lassen, um den 18-monatigen Chancen-Aufenthalt bestmöglich zu nutzen.

Welche Beratungsstellen gibt es?

DRK Kreisverband Wolfenbüttel, Dietrich Bonhoeffer Str. 8, 38300 Wolfenbüttel
Tel.: 05331-92784283
www.drk-kv-wf.de

Diakonisches Werk –Kreisstelle Wolfenbüttel, Harzstr. 1, 38300 Wolfenbüttel
Tel.: 05331-99690
www.diakonie-im-braunschweiger-land.de

Migrationsberatung c/o Salawo, Dr.-Heinrich-Jasper-Str. 51, 38300 Wolfenbüttel
Tel.: 05341-903521
www.awo-sz-wf.de

Caritasverband für Stadt und Landkreis Wolfenbüttel, Krumme Str. 56, 38300 Wolfenbüttel
Tel.: 05331-26005
www.caritas-wolfenbuettel.de

Gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht auch für Familienmitglieder von Anspruchsberechtigten, auch wenn die Familienmitglieder noch nicht fünf Jahre in Deutschland leben?

Ja. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner*innen sowie minderjährige Kinder, die mit Anspruchsberechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben, sollen ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, auch wenn sie selbst noch keine fünf Jahre in Deutschland leben – sofern sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Auch volljährige ledige Kinder können das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig waren und weiter im selben Haushalt mit der stammberechtigten Person leben.

Wo kann ich das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?

Landkreis Wolfenbüttel
Abteilung Ordnungswesen und Ausländerbehörde
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Tel.: 05331-84300
E-Mail: abh@lk-wf.de

Fallen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht Kosten an?

Für Personen, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kostenfrei. Für alle anderen Personen betragen die Kosten 100 Euro.

Was ändert sich für mich, wenn ich bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommen habe?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie Leistungen beim zuständigen Jobcenter beantragen. Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verändert sich auch Ihr Krankenversicherungsschutz.

Es kann außerdem ein Anspruch auf weitere Sozialleistungen wie zum Beispiel das Kindergeld, Kinderzuschuss, Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld entstehen.

Für sämtliche Fragen zu Ihren Leistungsansprüchen, sollten Sie sich an den jeweils zuständigen Leistungsträger direkt wenden.

Darf ich mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG arbeiten?

Ja, das dürfen Sie und das ist sogar vom Gesetzgeber erwünscht.

Damit können Sie für eine Lebensunterhaltssicherung sorgen, die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG eine Voraussetzung ist.


Voraussetzungen des Bleiberechts nach Ablauf der 18 Monate Chancen-Aufenthaltsrecht (§§ 25a und 25b AufenthG)

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Bleiberecht erfüllen?

Nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts müssen Sie

  • den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch eine Beschäftigung überwiegend sichern können,
  • ggf. Schul- bzw. Ausbildungsabschluss anstreben,
  • über mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 verfügen und
  • Ihre Identität nachweisen können oder Ihrerseits alles unternommen haben, um die Identität nachzuweisen.

Zudem müssen Sie weiterhin die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts erfüllen (siehe oben). Sie sollten also weiterhin ununterbrochen im Bundesgebiet wohnen (Urlaube im Ausland und sonstige Kurzaufenthalte sind unschädlich) und auch weiterhin nicht straffällig werden.

Wie kann ich den überwiegenden Lebensunterhalt sichern?

Für eine überwiegende Sicherung müssen Sie mindestens 51 % Ihres Bedarfs durch eine Erwerbs-tätigkeit sichern. Sozialleistungen, die max. 49 % Ihres Bedarfs sichern, und Wohngeld stehen einem Aufenthaltstitel also nicht entgegen.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Berechnung kann das Kindergeld nicht berücksichtigt werden!

Sie müssen den Unterhalt auch für Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, überwiegend sichern. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.

So lange Sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder einem Hochschulstudium befinden, schließt der Bezug öffentlicher Leistungen zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht aus.

Wie kann ich die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben?

Sprachnachweise werden in der Regel durch ein Zertifikat nachgewiesen. Das Zertifikat erhalten Sie durch eine standardisierte Sprachprüfung. Weil gemäß § 25b Abs.1 S.2 Nr.4 AufenthG die mündlichen Sprachkenntnisse entscheidend sind, sind auch andere Nachweise denkbar. Das könnten zum Beispiel ein vierjähriger erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule oder eine in Deutschland abgeschlossene Ausbildung oder sonstige Nachweise hinreichender mündlicher Sprachkenntnisse sein.

Für Analphabeten und Personen, die noch nie eine Schule besucht haben, werden durch das BAMF besondere Integrationskurse und Alphabetisierungskurse angeboten, die unter anderem auf die Erreichung des Sprachniveaus A2 abzielen.

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Spezielle Kursarten

Wie kann ich meine Identität nachweisen?

In Deutschland besteht für jede Ausländerin und jeden Ausländer eine Passpflicht gemäß § 3 AufenthG. Diese Passpflicht ist grundsätzlich zu erfüllen. Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter wird mit Ihnen konkrete Handlungspflichten zur Mithilfe zur Identitätsklärung und Passbeschaffung aufstellen. Sollte in Einzelfällen die Identitätsklärung und Passbeschaffung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, kann von dem Erfordernis der Passpflicht abgesehen werden.

Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfülle?

Eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts ist nicht möglich, Sie erhalten wieder eine Duldung.

Weitere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Kontakt

Ausländerbehörde des Landkreises Wolfenbüttel

Infopoint

Landkreis Wolfenbüttel

Lange Straße 26
38300 Wolfenbüttel