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Unternehmenskarte: Erneuerung - wegen Fristablauf


Leistungsbeschreibung

Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung