Kinder- Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Die Abteilung Kinder-, Jugend- und zahnärztlicher Dienst hat das Ziel die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Aus diesem Grund führen wir vor der Einschulung Schuleingangsuntersuchungen durch, worin wir die Kinder auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersuchen, damit rechtzeitig Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.
Zur Prävention führt der zahnärztliche Dienst in Kitas und Schulen regelmäßige Untersuchungen und Fluoridierungen durch. Unsere Prophylaxehelferinnen informieren und begeistern die Kinder mit altersangepassten, überwiegend spielerischen Methoden, über Zahngesundheit und zahngesunde Ernährung.
Kontakt Sekretariat des Kinder-, Jugend- und Zahnärztlichen Dienstes:
Aktuell: Weiterführende Links zum Thema Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 besteht für Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Tätige in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen die Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung. Am 31. Juli 2022 endet die Frist zur Vorlage der Dokumente bei Einrichtungen und Arbeitgebern. Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit: Masernschutzgesetz
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA): Masernschutzgesetz
Für Einrichtungen
Die in § 20 Infektionsschutzgesetz Absatz 12 genannten und zur Meldung verpflichteten Einrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel sollen die gesammelten Daten der betroffenen Personen ausschließlich in einer speziell formatierten Excel-Tabelle an masern@lk-wf.de schicken. Sollten Sie die Tabelle nicht von uns erhalten haben, können Sie sie bei uns anfordern.
Verändern Sie auf keinen Fall das Format der Tabelle!