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Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt ist Aufsichtsbehörde für bestimmte Berufsgruppen und Gewerbe, wie zum Beispiel: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Hebammen und Entbindungspfleger, berufliche Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Krankengymnastinnen und -gymnasten/Masseurinnen, Masseure/Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden/Sprachtherapeutinnen und -therapeuten, Podologinnen und Podologen.

Desweiteren zählen Dokumentationen der Todesbescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland und die Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit zu den Aufgaben der Medizinalaufsicht.

Heilpraktiker

Bitte beachten Sie: Aktuell kommt es aufgrund personeller Engpässe zu längeren Bearbeitungszeiten. Dringende Anfragen können an das Postfach gesundheitsamt@lk-wf.de gestellt werden.

Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Dokumente:

  • Einzureichende Dokumente siehe Antragsformular
  • Einzureichen ist ein einfaches Führungszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis wird nicht benötigt
  • Das Führungszeugnis kann direkt zum Gesundheitsamt gesendet werden bzw. den Dokumenten beigelegt werden
  • Abgabe der Dokumente bei beglaubigten Kopien per Post möglich beziehungsweise persönlich nach Terminvereinbarung
  • Die Online-Abgabe ist derzeit nicht möglich
  • Bitte hinterlassen Sie bei Kontaktaufnahme Ihre Handynummer und E-Mail-Adresse

Fristen:

  • Für die Prüfungen im März sind die Anträge bis zum 15. Januar beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel einzureichen
  • Für die Prüfungen im Oktober sind die Anträge bis zum 15.August beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel einzureichen

Prüfungsangelegenheiten:

  • Die Prüfung erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und findet in Celle, Hannover oder Lüneburg statt
  • Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus Multiple Choice Fragen
  • Für die Erlaubnis zum Heilpraktiker müssen 75% der Fragen richtig beantwortet werden
  • Die schriftlichen Prüfungen finden jeden dritten Mittwoch im März sowie jeden zweiten Mittwoch im Oktober statt
  • Die mündlichen Prüfungen beginnen ab circa vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung

Kosten

  • Kosten fallen erst ab der Teilnahme an der schriftlichen Prüfung an
  • Die Kosten für die schriftliche Prüfung betragen derzeit 140 Euro
  • Die Kosten der mündlichen Prüfung variieren zwischen 300 bis 600 Euro
  • Die Verwaltungskosten betragen gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung 200 bis 800 Euro

Ansprechpartner:

Abteilung 531 Allgemeine Gesundheits- und Ordnungsverwaltung

Landkreis Wolfenbüttel

Friedrich-Wilhelm-Straße 2a
38302 Wolfenbüttel

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