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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Bei persönlicher Beantragung:

  • das Original des Schwerbehindertenausweises oder
  • das Original des Bescheides des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild
  • den alten Parkausweis (blau) oder die alte Parkerleichterung (gelb oder orange) für Schwerbehinderte, falls vorhanden
  • bei Antrag durch eine bevollmächtigte Person oder einen Betreuer, eine Betreuerin bitte auch die Vollmacht beziehungsweise den Betreuerausweis im Original mitbringen.

Bei schriftlicher Beantragung senden Sie bitte nur Kopien der oben genannten Unterlagen (Bescheid oder Schwerbehindertenausweis, Betreuerausweis) und ein aktuelles Lichtbild im Original, gegebenenfalls eine Vollmacht im Original sowie gegebenenfalls den alten Parkausweis oder die alte Parkerleichterung für Schwerbehinderte im Original zu.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, jedoch wird der Parkausweis für Schwerbehinderte auf höchstens 5 Jahre ab Ausstellungsdatum befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und einem neuen aktuellen Lichtbild vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Bitte teilen Sie uns mit, ob auf Antrag ein Schwerbehindertenparkplatz auf die Nummer des bereits für Sie ausgestellten Parkausweises für Schwerbehinderte eingerichtet worden ist.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie