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Inklusion

Normal sind die Vielfalt und das Vorhandensein von Unterschieden zwischen Menschen. Wenn alle Menschen dabei sein und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, egal welche Sprache sie sprechen, welche Religion sie haben, wie alt und welcher Herkunft sie sind oder welche Beeinträchtigung sie haben, dann ist das Inklusion.

Jeder Mensch ist gleichermaßen wertvoll und hat das Recht sich nach seinen Maßen und Stärken einzubringen. Das funktioniert aber nur, wenn die Gesellschaft die entsprechenden Strukturen hierfür vorweist. Inklusion geht uns alle an und ihre Verwirklichung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

2020 hat der Landkreises Wolfenbüttel daher einen eigenen Handlungsplan Inklusion (PDF) veröffentlicht. Der Prozess ist im Zeitraum von März bis Dezember 2021 durch das Zentrum für gesellschaftliche Innovation an der Ostfalia Hochschule evaluiert worden. Der Evaluierungsbericht (PDF) enthält Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen.

Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel hat in seiner Sitzung am 03. Juli 2023 den 2. Handlungsplan Inklusion (PDF) beschlossen. Er enthält die zusammengefassten Maßnahmen, die in den Gruppen auf dem 2. Fachtag im März 2023 erarbeitet wurden. Eine Steuerungsgruppe hat sich konstituiert, die die Maßnahmen nun priorisieren und inhaltlich aufbereiten, Zeitpläne erstellen sowie die weiteren Vorgänge überwachen wird.

Aktueller Stand

Es finden momentan fünf Arbeitsgruppen in folgenden Handlungsfeldern statt:

  • Arbeit
  • Bildung/Freizeit//Integration
  • Gemeinschaft/Familie/Senioren
  • Inklusive Verwaltung
  • Wohnen

Vision

Die Vision des Landkreises Wolfenbüttel ist eine Gesellschaft im Landkreis Wolfenbüttel, in der niemand mehr ausgeschlossen wird. Der Landkreis wird ein Lebensort für alle.

Die Umsetzung von Inklusion wird als Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe für den Landkreis Wolfenbüttel gesehen, die nur als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche unter der aktiven Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte, sowie den Bürgerinnen und Bürger vor Ort gemeinsam geleistet werden kann.

Historie

Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Hierzu hat die Landesregierung 2017 einen ersten Aktionsplan „Inklusion“ vorgelegt, im Rahmen dessen die Rechte der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden sollen. Da Inklusion die volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gemeinschaft sichern soll, ist die Umsetzung der Konvention eine wichtige Aufgabe, der sich alle Behörden stellen müssen.

2018 beauftragte der Kreistag die Landkreisverwaltung einen kommunalen Handlungsplan Inklusion zu erstellen. Als große Auftaktveranstaltung fand im Oktober 2019 ein Inklusionsworkshop in der Wolfenbütteler Lindenhalle statt. Dort verfassten sieben Arbeitsgruppen 25 Ziele und sammelten zahlreiche Ideen für konkrete Maßnahmen, die den Landkreis inklusiver machen können.

An den Workshop schloss sich die Arbeitsgruppenphase an, die von November 2019 bis Februar 2020 andauerte. In drei Prozessschritten wurde in jeder Arbeitsgruppe, abgeleitet aus den Workshop-Zielen, jeweils ein Wunschbild, mittelfristige Ziele und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Der daraus erarbeitete Entwurf für den Handlungsplan wurde dann den Bürgermeistern der Stadt und den Samt- und Einheitsgemeinden vorgestellt. In der folgenden Zeit stellte der verantwortliche Dezernent für Schule, Jugend und Soziales, Bernd Retzki, den Handlungsplan in den politischen Gremien und Verwaltungen der Kommunen vor. Im Juli 2020 war der Handlungsplan Inklusion endlich beschlossene Sache.

Am 26. Oktober 2020 sollte der Handlungsplan im Rahmen eines großen Fachtages mit verschiedensten Akteuren aus dem Landkreis in der Lindenhalle präsentiert, diskutiert und natürlich auch weiterentwickelt werden. Der Termin musste corona-bedingt kurzfristig abgesagt werden. Die Veranstaltung wurde am 12. Juli 2021 nachgeholt und durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finanziell unterstützt.

Nachbericht: