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Datum: 16.07.2020

Landkreis fördert Ladestationen für Kommunen, Vereine, Unternehmen und Vermieter

Kommunen, Vereine, Unternehmen und Vermieter können ab sofort eine Förderung für den Ausbau von Ladestationen für Elektro-Mobilität beantragen. Der Landkreis Wolfenbüttel fördert seit Juli 2020 den Ausbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur (LIS) mit 300 bis maximal 1.200 Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und Vereinen“.

Gefördert wird der Kauf einer Ladeinfrastruktur bis maximal 22 Kilowatt Ladeleistung. Die Zuwendung ist begrenzt auf fünf Ladepunkte pro Grundstück und Zuwendungsempfänger, die sich im Landkreis Wolfenbüttel befinden. Die Zuwendungshöhe beträgt 300 bis maximal 1.200 Euro pro LIS. Die Zuwendung wird zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Festbetragsförderung gewährt.

Voraussetzung für eine Förderung ist nachhaltig bezogener Strom, etwa über einen Ökostromtarif oder eine Photovoltaikanlage. Der Kauf einer Ladestation darf erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheides erfolgen, sonst kann später keine Förderung ausgezahlt werden.

Förderanträge können bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden, sofern der bewilligte Betrag in Höhe von 120.000 Euro noch nicht ausgeschöpft wurde und das Programm noch angeboten wird. Die Gelder kommen von der Stiftung Zukunftsfonds Asse, die Bundesmittel für diese Zuwendung einsetzt.

Das Förderprogramm ist ein Teil der Klimaschutzmaßnahmen des Landkreises Wolfenbüttel. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur soll Elektro-Mobilität unterstützt und CO2-, Feinstaub- sowie Lärmemissionen im Landkreis gesenkt werden.

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