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ÖPNV

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Wilder Müll Entsorgung


Leistungsbeschreibung

Laut Abfallgesetz sind Altstoffe, die weder zweckgerichtet verwendet noch verwertet werden, Abfälle zur Beseitigung. Wilde Müllkippen in der Landschaft sind verbotswidrige Abfalllagerungen. Aber auch die Lagerung von Abfällen auf dem eigenen Grundstück ist nicht zulässig, sofern die Anlage nicht für diesen Zweck zugelassen ist.
Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Bei der Ablagerung von Sonderabfällen ist gegebenenfalls sogar der Straftatbestand erfüllt!

(Verbotswidrige Abfallablagerungen können formlos bei dem Landkreis Wolfenbüttel angezeigt werden.)

Leistungsbeschreibung

Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion