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Datum: 04.06.2018

Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch für Aktionen aus dem Ferienpass

Die Schulfeien stehen vor der Tür. Viele Angebote im Landkreis sorgen dafür, dass die Sommerferien für Kinder und Jugendliche abwechslungsreich werden, zum Beispiel die Ferienpassaktionen, die viele Gemeinden und die Stadt anbieten, sowie Fahrten mit der Kreisjugendpflege. Aber für manche Familien mit geringem Einkommen sind die vorgesehenen Teilnehmerkosten noch zu hoch. In diesen Fällen hält das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zahlreiche Leistungen und Zuschüsse bereit. Förderungsfähig sind darüber hinaus noch weitere Hilfen, die im Schulalltag oder für Freizeitaktivitäten benötigt werden. Das Amt für Arbeit und Soziales beim Landkreis Wolfenbüttel weist daher vor Beginn des neuen Schuljahres auf mögliche Hilfen hin:

Was wird gefördert?

  • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
  • Kindertagesstätten-Ausflüge
  • Schulbedarfspaket zu Beginn des Schuljahrs. Dieses umfasst einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100 Euro. 70 Euro werden zu Beginn des 1. Schulhalbjahres ausgezahlt, die restlichen 30 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres. Diese Leistungen können auch für Kinder beantragt werden, die ab August einen Schulkindergarten besuchen.
  • Ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Vorrangig sind die meist kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) in Anspruch zu nehmen.
  • Zuschüsse zu den Mehrkosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen der Kindertagespflege (Eigenanteil: 1 Euro pro Mahlzeit), sofern eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Verantwortung des Trägers angeboten wird.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich bzw. maximal 120 Euro jährlich (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), wahlweise einsetzbar für
    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Ballettunterricht),
    • vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
    • die Teilnahme an Freizeiten und
    • weitere tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den Teilhabeaktivitäten, insbesondere Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung einer konkret benannten Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben zwingend benötigt werden (z.B. eine Reitausrüstung für den Reitsport, ein Musikinstrument für den Musikverein, eine Uniform für den Spielmannszug, Fußballschuhe für die Teilnahme am Vereinssport im Fußballverein oder andere wichtige Utensilien).

Hinweise zur Antragstellung

Die Pauschalbeträge für das Schulbedarfspaket erhalten die Leistungsempfänger des Jobcenters sowie die Empfänger von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen automatisch mit der monatlichen Leistungsgewährung, wenn die Kinder im schulpflichtigen Alter sind. Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger müssen bei den zuständigen Stellen einen Antrag stellen. Auch für alle anderen Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes muss immer ein Antrag gestellt werden.

Die Antragsunterlagen gibt es auf den Internetseiten des Landkreises, im Jobcenter oder im Amt für Arbeit und Soziales der Landkreisverwaltung. Hier gibt es auch weitere Informationen.