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Datum: 06.08.2019

Geburtsjahrgänge 1953-1958: Auf zur Straßenverkehrsabteilung!

Bis 2033 sollen alle Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen, sodass für die meisten ein Pflichtumtausch ansteht. Betroffen sind alle Autofahrenden, die einen Führerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde – als allererstes sollen aber die alten grauen und rosa Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der Zeitraum für den Umtausch wurde gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die Geburtsjahrgänge 1953-58 haben am wenigsten Zeit – nur noch bis 19. Januar 2022 (verlängert bis zum 19.07.2022)können sie ihre Führerscheine umtauschen.

Seit Anfang dieses Jahres ist die Pflichtmaßnahme bekannt, bisher haben sich aber nur sehr wenige Autofahrerinnen und Autofahrer um den Austausch ihrer Führerscheine bemüht. Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel befürchtet daher einen wahren Ansturm Ende 2021 und somit auch lange Wartezeiten für Kundinnen und Kunden. „Bis Januar 2022 müssen 9792 Führerscheine umgetauscht werden – bisher haben sich erst rund 400 Autofahrende darum gekümmert. Wenn das so weitergeht, stehen die Kundinnen und Kunden im Dezember 2021 bei uns Schlange – und dann nähern sich auch die Fristen der jüngeren Geburtsjahrgänge“, so Jürgen Fricke, Leiter der Straßenverkehrsabteilung.

In den Sommermonaten ist es in der Straßenverkehrsabteilung in der Halchterschen Straße vergleichsweise ruhig. Diese Zeit können Autofahrende aus dem Landkreis Wolfenbüttel für einen stressfreien Behördengang nutzen.

„Für den Umtausch benötigen wir einen Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein. Sollte der Führerschein nicht ursprünglich vom Landkreis Wolfenbüttel ausgestellt worden sein, müssen sich die Inhaber mit der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen, um eine Karteikartenabschrift zur Umstellung der Fahrerlaubnis anzufordern“, erklärt Fricke. Die Kosten für die Umstellung betragen 25,30 Euro.

Die jeweiligen Fristen der verschiedenen Geburtsjahrgänge können in diesem Dokument eingesehen werden.