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Datum: 01.03.2024

Anträge für akute Hochwasserhilfen können noch bis zum 22. März gestellt werden

Wer als Privatperson durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten ist, kann jetzt eine kurzfristige Hochwasser-Soforthilfe des Landes erhalten. Anträge können bis zum 22. März 2024 schriftlich gestellt werden. Der Landkreis Wolfenbüttel bearbeitet die Anträge für betroffene Privatpersonen im Kreisgebiet. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, ist am 24. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Anträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Wolfenbüttel unter hochwasser2023@lk-wf.de gestellt werden. Die entsprechenden Formulare werden dort bereitgestellt oder können über www.lkwf.de/hochwasserhilfen bezogen werden. Auch im Serviceportal des Landkreises (https://portal.lkwf.de) kann der Antrag gestellt werden. Telefonisch kann der Landkreis über die Nummer 05331 84 0 erreicht werden.

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung:

Start der Hochwasser-Soforthilfen für Privathaushalte | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (niedersachsen.de)