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Zulassung

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen kann auch online erledigt werden: Online-KFZ-Zulassung

Die KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

Bitte buchen Sie Ihren Termin über die Online-Terminvergabe. 

Im Ausnahmefall besteht auch die Möglichkeit, einen Termin telefonisch unter der Nummer 05331 84 587 zu buchen oder schreiben Sie uns unter strassenverkehrsamt@lk-wf.de eine E-Mail. Die telefonische Erreichbarkeit ist jedoch, bedingt durch die hohe Zahl der Anrufenden, teilweise unbefriedigend. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Welche Unterlagen Sie für welche Art von Dienstleistung brauchen, finden Sie im ersten Aufklapptext:

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

So funktioniert die internetbasierte Fahrzeugzulassung - Anleitung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

1. Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Bei Zulassungen auf Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Nr. 12)
  • Gegebenenfalls Vollmacht (siehe Nr. 11)
  • Kosten: Ca. 70 Euro (inklusive Kennzeichen, Kartenzahlung möglich).

2. Umschreibung von außerhalb beziehungsweise innerhalb oder Wiederzulassungen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Bei Zulassungen auf Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Nr. 12)
  • Gegebenenfalls Vollmacht (siehe Nr. 11)
  • Kennzeichenschilder (nur bei noch zugelassen Fahrzeugen mit Kennzeichenwechsel erforderlich)
  • Kosten: Ca. 70 Euro (inklusive Kennzeichen, Kartenzahlung möglich).

3. Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel sowie Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Bei Zulassungen auf Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Gegebenenfalls Vollmacht (siehe Nr. 11)
  • Kosten: Ca. 17,50 Euro (Kartenzahlung möglich)

4. Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Kennzeichenschildes beziehungsweise der bisherigen Kennzeichenschilder:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters
  • Eventuell noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • Kosten: Ca. 70 Euro (inklusive Kennzeichen, Kartenzahlung möglich).

5. Technische Änderung:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Ca. 20 Euro (Kartenzahlung möglich)

6. Außerbetriebsetzung:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Kosten: 7,80 Euro

7. Adress- beziehungsweise Namensänderung:

  • Geänderter Personalausweis beziehungsweise Pass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist bei Namensänderung zwingend erforderlich
  • Kosten: Ca. 20 Euro (Kartenzahlung möglich)

8. Vergabe/Löschung Saisonkennzeichen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Kosten: Ca. 70 Euro (inklusive Kennzeichen, Kartenzahlung möglich).

9. Ausfuhrkennzeichen:

  • Personalausweis/Pass
    • Hat die beantragende Person keinen Wohnsitz in unserem Landkreis, so muss eine Kontaktperson, einen sogenannten Empfangsbevollmächtigten angeben werden. Es muss der beiliegende Vordruck ausgefüllt werden und ein Ausweisdokument ist ebenfalls erforderlich. Nur wenn diese Person im Landkreis Wolfenbüttel wohnhaft ist, ist die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel zuständig.
  • Eventuell Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung für Export
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich.
  • Kosten: Ca. 70 Euro (inklusive Kennzeichen, Kartenzahlung möglich).

10. Kurzzeitkennzeichen:

    • Siehe Merkblatt:

Wichtig:

11. Vollmacht:

  • Wenn Sie für eine andere Person ein Fahrzeug zulassen, benötigen Sie von dieser eine Vollmacht. Weiterhin ist ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen.

Der Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung

12. SEPA-Lastschriftmandat:

  • Die Antragsteller sind verpflichtet, zur Einziehung der KFZ-Steuer ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen. Die KFZ-Zulassungsbehörden sind verpflichtet, diese bei der Kfz-Zulassung entgegenzunehmen und an die Zollbehörden weiterzuleiten. Bitte benutzen Sie den Formularvorschlag, da der Inhalt des SEPA-Mandats an diese Form gebunden ist
  • Unterschriften:
    • Ist die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter identisch mit der Girokontoinhaberin/des Girokontoinhabers, genügt die Unterschrift im Feld S13 des Formulars.
    • Sind die Personen nicht identisch, ist neben der Unterschrift des/der Girokontoinhaber/s/in Zeile S 13 ebenfalls die Unterschrift des/der Fahrzeughalter/s/in in der letzten Zeile des Formulars erforderlich.

Der Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung

13. Zulassung auf Minderjährige:

  • Bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter ist eine schriftliche Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Personalausweise sind ebenfalls erforderlich.

Der Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung (im Vordruck „Vollmacht“ enthalten)

Diese Informationen in einem PDF-Dokument:

  

Die Mitarbeitenden der Zulassungsabteilung sind unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:

Zulassung von fabrikneuen Fahrzeugen

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

Wiederzulassungen und Umschreibungen

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.

Außerbetriebsetzung

Näheres entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

Meldung technischer Änderungen

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation begutachtet werden.

Mehr Informationen und Kontakt

Adress- und Namensänderungen

Näheres entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

Mehr Informationen und Kontakt

Kennzeichen

Alle unsere Leistungen zum Thema Kennzeichen:

Online-Kennzeichenreservierung (Wunschkennzeichen)

Sie haben hier die Möglichkeit, sich direkt online das Kennzeichen für Ihr nächstes Fahrzeug zu reservieren. 

Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Bitte vergeben Sie daher vor der Zulassung noch keinen Auftrag zur Herstellung der Schilder.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich ein Kennzeichen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich oder telefonisch reservieren zu lassen.

  

Online-Dienste

So funktioniert die internetbasierte Fahrzeugzulassung - Anleitung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

18.05.2017