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Datum: 13.07.2023

Zu trocken: Landkreis schränkt Wasserentnahme aus Flüssen und Brunnen ein

Seit Monaten ist es viel zu trocken, die Wasserstände in den Flüssen und Bächen im Landkreis Wolfenbüttel sind zu niedrig. Um den Wasserhaushalt zu schonen, untersagt die Landkreisverwaltung in einer Allgemeinverfügung ab Freitag, 14. Juli 2023, die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen mit technischen Hilfsmitteln, wie etwa Pumpen. Dies gilt bis zum 30. September des Jahres und betrifft auch Wasserentnahmen, für die bereits eine gültige Erlaubnis vorliegt. Erstmals untersagt ist auch die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, Ackerflächen sowie Sportanlagen (etwa Rasen- und Tennisplätze) aus Brunnen sowie mit Grundwasser. Das gilt in der Zeit von 11 bis 19 Uhr, wenn die Lufttemperatur 25 Grad übersteigt. Bereits in den Jahren 2019, 2020 und 2022 musste der Landkreis Wolfenbüttel die Wasserentnahme untersagen, um den Wasserhaushalt zu schützen.

Garten, Bolzplatz oder Acker bewässern - das ist an Tagen mit Lufttemperaturen über 25 Grad weiterhin vor 11 Uhr und dann wieder nach 19 Uhr möglich. Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil des Wassers sofort wieder verdunstet. Ob die zulässige Temperatur überschritten wird und damit ein Beregnungsverbot besteht, kann auf der für den Bereich Wolfenbüttel maßgeblichen Internetseite der Wetterstation am Braunschweiger Flughafen nachgelesen werden.

Ausnahmen möglich

Die Wasserentnahme ist auch für diejenigen verboten, die bereits eine Erlaubnis zur Wasserentnahme haben. In begründeten Fällen können jedoch auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Hierzu sollte Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel unter m.berkhan@lk-wf.de, Telefon 05331 84 439, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Personen und Betriebe, deren wirtschaftliche Existenz von der Wasserentnahme abhängt.

Flüsse und Grundwasser schützen

Die Messergebnisse des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) der letzten Trockenjahre zeigen deutlich, dass sich die niedrigen Grundwasserstände nicht erholen konnten. Viele Sonnenstunden und hohe Lufttemperaturen führten zu einer schnellen Verdunstung der Niederschläge, so dass sich die Grundwasservorräte nicht hinreichend erneuerten.

Die Wasserstände der Flüsse und Bäche sind viel zu niedrig. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises ist daher gesetzlich verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Es besteht die Gefahr, dass bei weiteren Wasserentnahmen der Naturhaushalt in den Gewässern nachhaltig gestört wird. Dies hätte gravierende Folgen für den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie.

Der Landkreis Wolfenbüttel überwacht die Einhaltung des Entnahmeverbots. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.