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Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z. B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.

Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

Voraussetzungen

Der Mitteilung muss ein Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung beiliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung (fz. B. fachgerechte Entsorgung, Rückgabe an Hersteller/Lieferant, Demontage/Funktionsuntauglichkeit, Verkauf/Weitergabe)
  • Zurückgabe der Genehmigung des originalen Genehmigungsbescheides durch übersenden an die zuständige Behörde – optional bei genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtungen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

28.11.2023

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.