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Wer hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie?
Kinder und Jugendliche,
bei denen eine Legasthenie oder Dyskalkulie festgestellt wurde (die Feststellung erfolgt in der Regel durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie) und
deren seelische Gesundheit aufgrund der festgestellten Teilleistungsstörung von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht und
deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wegen der Abweichung der seelischen Gesundheit nachhaltig beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung droht.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme?
Es ist ein Formantrag erforderlich.
Die Antragsunterlagen
können Sie sich hier herunterladen oder
werden auf Anforderung auch per Post übersandt oder
können direkt im Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel abgeholt werden
Zu den Antragsunterlagen zählen:
Formantrag
Zeugnisse der letzten 3 Halbjahre
Elternfragebogen
qualifizierte Schulauskunft (wird von der zuständigen Schule ausgefüllt und wird in der Regel direkt an den Landkreis Wolfenbüttel weitergeleitet.)
fachärztliche Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters über das Vorliegen einer Teilleistungsstörung und der daraus resultierenden Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das Alter typischen Zustand.