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Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme des Elternbeitrages?
Das Jugendamt übernimmt für einkommensschwache Familien auf Antrag den festgesetzten Elternbeitrag für den Besuch eines halbtägigen Kindergartens. Auch für den Besuch eines ganztägigen Kindergartens, des Hortes oder der Krippe kann der Elternbeitrag nach Prüfung der Notwendigkeit übernommen werden. Die mögliche Übernahme des Elternbeitrages richtet sich nach dem monatlichen Familieneinkommen.
Wie wird die Kostenübernahme beantragt?
Die Kostenübernahme wird mit dem Formular "Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" und dem zugehörigen Auskunftsbogen beantragt (Download siehe Dokument-Box).
Achtung: Leistungsbeginn frühestens ab Antragsmonat!